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Jahresabschluss Eigenbetrieb e.werk 2023

Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen am 22.07.2025 den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs...

Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen am 22.07.2025 den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs e.werk mit folgenden Werten fest:

1. Erfolgsrechnung
1.1 Summe Erträge

691.249,87 €

1.2 Summe Aufwendungen

758.365,56 €

1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-67.115,69 €

nachrichtlich
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

0,00 €

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung

0,00 €

2. Liquiditätsrechnung
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

259.948,31 €

2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit

-831.427,56 €

2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-571.479,25 €

2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit

736.848,67 €

2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

165.369,42 €

2.6Überschuss / Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

165.369,42 €

3.Bilanzsumme6.266.210 €

Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs e.werk liegt nach Steuern bei -67.115 € und soll auf das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen und dort ausgeglichen werden.

Es hat bisher keine Jahresabschlussprüfung stattgefunden.

Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs e.werk mit dem Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 liegt vom 30.07.2025 bis 08.08.2025 im Rathaus Ebhausen, Zimmer 105, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Er steht außerdem auf der Homepage der Gemeinde www.ebhausen.de unter „Verwaltung & Service – Öffentliche Bekanntmachung“ zum Download bereit.

Ebhausen, 22. Juli 2025

gez. Volker Schuler

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ebhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Ebhausen
29.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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