Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen am 22.07.2025 den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs e.werk mit folgenden Werten fest:
1. | Erfolgsrechnung | ||
1.1 | Summe Erträge | 691.249,87 € | |
1.2 | Summe Aufwendungen | 758.365,56 € | |
1.3 | Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -67.115,69 € | |
nachrichtlich | |||
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0,00 € | ||
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | 0,00 € | ||
2. | Liquiditätsrechnung | ||
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 259.948,31 € | |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit | -831.427,56 € | |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -571.479,25 € | |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 736.848,67 € | |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 165.369,42 € | |
2.6 | Überschuss / Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 165.369,42 € |
3. | Bilanzsumme | 6.266.210 € | |
Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs e.werk liegt nach Steuern bei -67.115 € und soll auf das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen und dort ausgeglichen werden.
Es hat bisher keine Jahresabschlussprüfung stattgefunden.
Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs e.werk mit dem Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 liegt vom 30.07.2025 bis 08.08.2025 im Rathaus Ebhausen, Zimmer 105, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Er steht außerdem auf der Homepage der Gemeinde www.ebhausen.de unter „Verwaltung & Service – Öffentliche Bekanntmachung“ zum Download bereit.
Ebhausen, 22. Juli 2025
gez. Volker Schuler
Bürgermeister