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Jahresabschluss Gemeindeverwaltungsverband 2023

Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 15. Juli 2025 den Jahresabschluss...
Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2023 des GVV Voralb

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 15. Juli 2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

4.071.877,96

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

4.053.843,96

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

18.034,00

1.4Außerordentliche Erträge

0,00

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

18.034,00

2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.722.265,63

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.621.756,92

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

100.508,71

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

62.085,88

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

471.084,86

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-408.998,98

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-308.490,27

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-308.490,27

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-24.105,81

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

483.081,36

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

(Saldo aus 2.11 und 2.12)

-332.596,08

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

150.485,28

3.Bilanz
3.1Immaterielles Vermögen

18.834,00

3.2Sachvermögen

8.494.052,81

3.3Finanzvermögen

1.304.482,97

3.4Abgrenzungsposten

11.584,26

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

9.828.954,04

3.7Basiskapital

78.818,91

3.8Rücklagen

102.305,05

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

8.447.679,32

3.11Rückstellungen

147.863,12

3.12Verbindlichkeiten

1.040.129,04

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

12.158,60

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

9.828.954,04

4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

drittvorange-gangenes Jahr

zweitvorange-
gangenes Jahr

Vorjahr

Haushaltsjahr

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

21.055

19.969

18.443

18.034

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

2.234,05

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

Die Jahresrechnung 2023 mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 18 i. V. m. § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von Freitag, 08.08.2025 bis Montag, 18.08.2025 während der üblichen Dienstzeiten in den Rathäusern der Gemeinden Heiningen und Eschenbach zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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