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Jahresabschluss Kernhaushalt

Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2023 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 die Jahresrechnung...

Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 die Jahresrechnung 2023 mit den erforderlichen Anlagen und Rechenschaftsberichten festgestellt.

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2023 mit den erforderlichen Anlagen und dem Rechenschaftsbericht liegt von Freitag, 15.11.2024 bis Montag, 25.11.2024, je einschließlich, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 6 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Feststellungsbeschluss

Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 05.11.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:2.10

EUR
1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge13.377.912,19
1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen-13.901.878,65
1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)-523.966,46
1.4Außerordentliche Erträge279.225,40
1.5Außerordentliche Aufwendungen-1.112,21
1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)278.143,19
1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)-245.823,27
2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit12.727.157,45
2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit-12.694.625,99
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)32.531,46
2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit952.550,20
2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit-2.580.456,18
2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)-1.627.905,98
2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)-1.595.374,52
2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit0,00
2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit0,00
2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)0,00
2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)-1.595.374,52
2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen1.585.525,01
2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln583.492,71
2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)-9.849,51
2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)573.643,20
3.Bilanz
3.1Immaterielles Vermögen45.385,13
3.2Sachvermögen43.468.519,40
3.3Finanzvermögen13.418.450,05
3.4Abgrenzungsposten271.360,46
3.5Nettoposition0,00
3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)57.203.715,04
3.7Basiskapital33.790.111,73
3.8Rücklagen10.210.486,56
3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses0,00
3.10Sonderposten11.649.320,27
3.11Rückstellungen0,00
3.12Verbindlichkeiten438.774,28
3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten1.115.022,20
3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)57.203.715,04

4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Rietheim-Weilheim, 23.10.2024

gez. Felix Cramer von Clausbruch,

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024
von Gemeindeverwaltung Rietheim-Weilheim
14.11.2024
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