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Jahresabschluss Stadt Sinsheim 2017

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2025 den Jahresabschluss gem. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Jahr 2017...

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2025 den Jahresabschluss gem. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Jahr 2017 wie folgt festgestellt:

EUR

1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

96.675.538,95

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

87.183.114,29-

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

9.492.424,66

1.4Außerordentliche Erträge

1.864.495,12

1.5Außerordentliche Aufwendungen

303.106,37-

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

1.561.388,75

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

11.053.813,41

2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

91.210.449,42

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

79.906.285,87-

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

11.304.163,55

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

7.904.028,11

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

16.953.257,26-

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

9.049.229,15-

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

2.254.934,40

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.009.776,59-

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

1.009.776,59-

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

1.245.157,81

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

1.975.042,09

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

4.062.102,29

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

3.220.199,90

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

7.282.302,19

3.Bilanz
3.1Immaterielles Vermögen

157.714,86

3.2Sachvermögen

230.126.310,96

3.3Finanzvermögen

46.580.780,54

3.4Abgrenzungsposten

2.487.548,89

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

279.352.355,25

3.7Basiskapital

177.267.926,91

3.8Rücklagen

11.561.059,54

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

61.543.004,32

3.11Rückstellungen

166.963,28

3.12Verbindlichkeiten

23.911.681,41

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

4.901.719,79

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

279.352.355,25

4. Die Überschüsse und Fehlbeträge werden wie folgt behandelt:

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

2014

EUR

2015

EUR

2016

EUR

2017

EUR

1

2

3

4

1.Beim ordentlichen Ergebnis

1.1Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis-Ansatz

0,00

0,00

0,00

0,00

1.2Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

0,00

9.492.424,66

1.3Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

0,00

0,00

0,00

0,00

1.4Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

1.5Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

1.6Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

1.7Fehlbetrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

0,00

0,00

0,00

0,00

1.8Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

0,00

0,00

0,00

0,00

2.Beim Sonderergebnis

2.1Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

0,00

1.561.388,75

2.2Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

2.3Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

0,00

0,00

0,00

0,00

Der Jahresabschluss 2017 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss 2017 liegt gemäß § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 09.05.-19.05.2025 (je einschließlich) während der Dienststunden in Zimmer 244 des Rathauses, Wilhelmstr. 14-18 öffentlich aus. Der Jahresabschluss 2017 wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Stadt Sinsheim öffentlich bereitgestellt und ist unter www.sinsheim.de unter der Rubrik Rathaus&Service/Finanzen/Jahresabschluss zu finden bzw. unter dem Link (https://www.sinsheim.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/
Rathaus_Service/Finanzen/Jahresabschluss_2017.pdf) abrufbar.

Der Jahresabschluss 2017 steht bis zur öffentlichen Bekanntmachung des folgenden Jahresabschlusses 2018 zur Verfügung.

Sinsheim, den 08.05.2025

gez. Marco Siesing

Oberbürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 19/2025
von Stadt Sinsheim
08.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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