Vorauszahlungsmitteilungen Wasser/Abwasser
Alle Gebührenpflichtigen erhalten im Januar 2026 ihre Jahresendabrechnung für 2025. Eine daraus resultierende Forderung oder ein Guthaben wird mit der Vorauszahlung per 15.2.2026 verrechnet. Die Fälligkeiten der weiteren Vorauszahlungen sind der 15.5., 15.8. und der 15.11.2026. Die Beträge und Fälligkeiten können Sie der Jahresendabrechnung entnehmen. Es erfolgt keine separate Zahlungserinnerung je Fälligkeit.
Sollten Sie nicht am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass die Beträge fristgerecht gezahlt werden.
