Solar-Verein Waghäusel e. V.
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Jahreshauptversammlung 2025 mit Wahlen – 25.03.2025

Es ist schon wieder so weit. Ganz herzlich laden wir alle Mitglieder des Solar-Vereins Waghäusel zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, 25.03.2025, 19...
Solarkocher – Anregung fürs Ferienprogramm?!
Solarkocher – Anregung fürs Ferienprogramm?!Foto: Matthias Hotel

Es ist schon wieder so weit. Ganz herzlich laden wir alle Mitglieder des Solar-Vereins Waghäusel zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, 25.03.2025, 19 Uhr, ins Dienstleistungszentrum Bonsch in Waghäusel ein. Die Tagesordnung sieht Folgendes vor:

  • Begrüßung
  • Bericht des Vorstandes
  • Bericht Schriftführer/Pressereferentin (Beide Posten stehen zur Wahl)
  • Bericht Finanzreferent
  • Bericht Kassenprüfer
  • Vorstellung der Kandidaten
  • Neuwahlen
  • Weitere Themen wie Ferienprogramm, Ausflüge, Anschaffungen etc.
  • Aussprache, Diskussion, offene Punkte

Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens 20.03.2025 bei Pit Urban oder Matthias Hotel z. B. über die Webseite www.solar-verein.de eingereicht werden.

Gemarkungsputzaktion morgen, 15.03.2025

Erfreulicherweise haben sich wieder fünf Mitglieder/Freundinnen des Vereins bereit gefunden, bei der Gemarkungsputzaktion zu helfen. Wir treffen uns um 9:45 Uhr hinter dem Globus-Getränkemarkt. Wer hat, bitte Warnweste und Handschuhe mitbringen. Die Aktion dauert etwa zwei Stunden, dann geht’s ins Foyer der Wagbachhalle, wo ein Mittagessen für die Helfer bereitsteht.

Aktiven- und Infotreff, Dienstag, 18.03.2025 im WaWiKi zum Solarspitzengesetz

Zunächst treffen sich die Aktiven um 19:00 Uhr, um die nächsten Aktionen etc. zu besprechen.

Ab 20:00 Uhr offene Fragestunde für alle Bürger und Bürgerinnen. Hauptthema: Wie erreichen wir eine hohe Wirtschaftlichkeit trotz Null-Vergütungszeit. Seit 25.02.2025 gibt es eine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz, wonach PV-Anlagen nun zu Zeiten von negativen Strompreisen für den eingespeisten Strom keine Vergütung mehr bekommen. Die Null-Vergütungszeit wird allerdings an den 20 Jahren EEG-Vergütungszeitraum angehängt.

Weiter sieht das sogenannte Solarspitzengesetz vor, dass neue PV-Anlagen nur noch 60 % ihrer Leistung in das öffentliche Netz einspeisen dürfen.

Da heißt es intelligent planen, den Strom selbst nutzen oder z. B. in der E-Auto-Batterie speichern.

HH

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

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