Sozialverband VdK - Ortsverband Malsch
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Jahreshauptversammlung am 24.04.2025

Liebe Mitglieder des VdK-Ortsverbands Malsch wir erinnern nochmals an unsere Jahreshauptversammlung, die am Donnerstag, 24. April 2025, um 17.00 Uhr...

Liebe Mitglieder des VdK-Ortsverbands Malsch

wir erinnern nochmals an unsere Jahreshauptversammlung, die am Donnerstag, 24. April 2025, um 17.00 Uhr in der „Traube“ in Malsch stattfindet und laden die Mitglieder herzlich zur Teilnahme ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Totenehrung
  3. Bericht des Vorsitzenden
  4. Bericht der Kassiererin
  5. Bericht der Revisoren
  6. Aussprache über die Berichte
  7. Beschlussfassung über die Berichte
  8. Entlastung der Vorstandschaft
  9. Neuwahlen
  10. Verschiedenes
  11. Wünsche und Anregungen

Die teilnehmenden Mitglieder erhalten einen kleinen Verzehrbon.

Wir freuen uns über zahlreichen Besuch.

Der Vorstand

Der Ortsverband informiert:

Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025

Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.

Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.

Jetzt anmelden: SBV-Konferenz am 9. Juli 2025

in der Harmonie Heilbronn

„Chancen schaffen, Teilhabe fördern!“ ist das Motto der diesjährigen SBV-Konferenz, der kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung für die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Betriebs- und Personalräte – organisiert vom Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. Die renommierte landesweite Veranstaltung findet am Mittwoch, 9. Juli 2025, von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Kongresszentrum Harmonie in Heilbronn.

Die SBV-Konferenz widmet sich in diesem Jahr der Frage, wie die SBV aktiv an Entscheidungen im Betrieb beteiligt und in die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden kann. Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland geben in ihren Fachvorträgen konkrete Tipps und Impulse für die Arbeit der Schwerbehindertenvertrauensleute. Außerdem werden im Foyer der Harmonie Heilbronn rund 40 Aussteller der Gesundheits- und Reha-Messe ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Messe ab 10 Uhr kostenfrei besuchen. Die Anmeldung zur SBV-Konferenz ist ab sofort möglich. Die Schulung wird für die Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung anerkannt.

Hier geht es zur Anmeldung: www.vdk-bw-event.de.

Erscheinung
Malscher Gemeinde Rundschau
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Ausgabe 15/2025

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Malsch (bei Wiesloch)

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