Aus den Rathäusern

Jahresrechnung der Gemeinde Eschenbach 2023

Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Eschenbach Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat...

Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Eschenbach

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 3. Juni 2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

7.854.735,23

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

7.973.562,74

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-118.827,51

1.4Außerordentliche Erträge

6.000,00

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

6.000,00

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

-112.827,51

2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.794.902,76

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.491.211,09

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

303.691,67

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

127.941,39

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

583.175,26

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-455.233,87

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-151.542,20

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-151.542,20

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-49.241,89

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

1.843.590,48

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-200.784,09

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

1.642.806,39

3.Bilanz
3.1Immaterielles Vermögen

0,00

3.2Sachvermögen

10.815.054,81

3.3Finanzvermögen

2.610.970,51

3.4Abgrenzungsposten

3.506.611,70

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

16.936.207,02

3.7Basiskapital

14.054.854,76

3.8Rücklagen

0,00

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

-112.827,51

3.10Sonderposten

1.705.948,37

3.11Rückstellungen

0,00

3.12Verbindlichkeiten

1.069.052,71

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

248.254,00

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

16.936.207,02


4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen2)

drittvorangegangenes Jahr3)

zweitvorange-
gangenes Jahr3)

Vorjahr

Haushaltsjahr

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13

Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

82.018,92

190.899,98

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

27.494,08

6.000

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

242.707,35

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

29.075,31

112.827,51

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

172.505,92

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen

des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

2) Es müssen nur die Zeilen abgedruckt werden, in denen ein Sachverhalt darzustellen ist.

3) optional

Die Jahresrechnung 2023 mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von 13.06.2025 bis 25.06.2025 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Eschenbach zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Eschenbach
Heiningen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto