
Fälligkeit Jahresverbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser 2025
Die Bescheide der Jahresverbrauchsabrechnungen der Wasser- und Abwassergebühr für das Jahr 2025 wurden Ihnen bereits zugestellt.
Der Fälligkeitstermin der Abrechnung ist der 23.03.2026.
Bei Gebührenschuldnern, die der Gemeindeverwaltung eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag zum 23.03.2026 abgebucht.
Sofern sich bei Ihrer Bankverbindung Änderungen ergeben, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.
Bitte beachten Sie, dass zum 30.04.2026 auch die erste Vorauszahlung für das Jahr 2026 fällig wird.
Abbuchungsverfahren
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals auf das SEPA-Lastschriftverfahren hinweisen. Eine Teilnahme an diesem Verfahren erspart Ihnen die lästige Überwachung der Zahlungstermine. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Ein entsprechender Vordruck zur Erteilung eines Lastschriftmandats ist in diesem Gemeindeboten veröffentlicht.
Für Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung, den Abschlägen oder zum Abbuchungsverfahren der Gemeinde Neustetten stehen Ihnen Frau Biesinger, Tel. 07472 9365-14, und Frau Leins, Tel.07472 9365-18, gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung