Aus den Rathäusern

Jahreszahlung der Grundsteuer fällig

Am 01.07.2025 wird die Jahreszahlung für die Grundsteuer 2025 fällig. Alle Jahreszahler, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde Neustetten teilnehmen,...

Am 01.07.2025 wird die Jahreszahlung für die Grundsteuer 2025 fällig.

Alle Jahreszahler, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde Neustetten teilnehmen, haben sicherzustellen, dass die fälligen Beträge bis spätestens 01.07.2025 auf ein Konto der Gemeinde Neustetten unter Angabe des Buchungszeichens gutgeschrieben sind oder bei der Gemeindekasse bar einbezahlt werden.

Die Bankverbindungen der Gemeinde Neustetten lauten wie folgt:

Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg

BIC: GENODES1VBH, IBAN DE93 6039 1310 0591 0660 09

Kreissparkasse Tübingen

BIC: SOLADES1TUB, IBAN DE92 6415 0020 0002 0040 59

Bei den Jahreszahlern, die der Gemeindeverwaltung bereits eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag zum 01.07.2025 abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass wir bei nicht fristgerechter Bezahlung gesetzlich dazu verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Um dies zu vermeiden, können Sie uns mit dem nachfolgenden Vordruck eine Abbuchungsermächtigung erteilen, so dass Sie die Zahlungstermine nicht überwachen müssen.

Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen unter Telefon 07472/9365-14 oder 07472/9365-18 gerne zur Verfügung.

Bürgermeisteramt

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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