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„Jeder Dritte bekommt schon jetzt Sozialhilfe!“ / Nächster Beratungstermin 07.05.2026

„Jeder Dritte bekommt schon jetzt Sozialhilfe!“ – Eigenanteil in der stationären Pflege steigt drastisch: VdK fordert mutige Pflegereform Pflege...
Sozialrechtliche Beratung.
Sozialrechtliche BeratungFoto: Sozialverband VdK

„Jeder Dritte bekommt schon jetzt Sozialhilfe!“ – Eigenanteil in der stationären Pflege steigt drastisch: VdK fordert mutige Pflegereform

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter: im Jahr 2026 auf 3532 Euro monatlich im ersten Jahr. Das heißt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen für einen Heimplatz im ersten Jahr jeden Monat 3532 Euro aus eigener Tasche hinzuzahlen, zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag der Eigenanteil monatlich im ersten Jahr noch bei 2907 Euro. „Etwa jeder dritte Pflegeheim-Bewohner bekommt schon heute Sozialhilfe! Das sind 28 250 Menschen (Ende 2024) allein in Baden-Württemberg. Obwohl diese Menschen ihr Leben lang gearbeitet und ihre Beiträge pünktlich in die Pflegeversicherung gezahlt haben! Das ist beschämend“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg der Presse.

„Und was 3532 Euro Eigenanteil heißen wird schnell klar, wenn man sich die Durchschnittsrente in Deutschland anschaut: Männer bekamen Ende 2024 gerade einmal 1405 Euro, Frauen 955 Euro. Wer kann da 3532 Euro monatlich für die stationäre Pflege im Pflegeheim zahlen?“ Der Sozialverband VdK Baden- Württemberg e.V. fordert eine mutige nachhaltige Pflegereform und endlich die Übernahme der Investitionskosten durch das Land Baden-Württemberg.

Die Investitionskosten als Teil des Eigenanteiles liegen aktuell bei 461 Euro. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten. „Das Land muss hier endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Das wäre ein nachhaltiger Schritt in die richtige Richtung. Jeder stationär Pflegebedürftige wäre damit spürbar entlastet“, sagt VdK-Vorsitzender Hans-Josef Hotz.

Der nächste Beratungstermin findet am Donnerstag, den 07.05.2026, von 14 bis 17 Uhr (bei Bedarf auch bis 18 Uhr) im Alten Rathaus statt.

NEUE INFORMATION: Nach der letzten Erfahrung gilt ab sofort, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr werden Termine nur noch nach vorheriger Anmeldung vergeben.

Ab 16 bis 17 Uhr auch ohne Termin möglich, dann aber mit Wartezeiten.

Wo: IM ALTEN RATHAUS Heddesheim, Unterdorfstr. 1, 68542 Heddesheim

Gesonderte Informationen werden Ihnen extra mitgeteilt.

ACHTUNG: Alle Anmeldungen laufen nur noch über:

Frau Silvia Stimson, Mobil: 0176 60169730 oder per E-Mail: sstimson58@gmail.com

Erscheinung
exklusiv online
von Sozialverband VdK
04.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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