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Jeder dritte Pflegeheim-Bewohner bekommt schon jetzt Sozialhilfe

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter: im Jahr 2026 auf 3.532 Euro monatlich im ersten Jahr. Das heißt: Im...

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter: im Jahr 2026 auf 3.532 Euro monatlich im ersten Jahr. Das heißt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg für einen Heimplatz im ersten Jahr jeden Monat 3.532 Euro aus eigener Tasche hinzuzahlen, zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag der Eigenanteil monatlich im ersten Jahr noch bei 2.907 Euro.Sozialverband VdK fordert: „Wir brauchen endlich eine mutige nachhaltige Pflegereform und die schnelle finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen!"

„Etwa jeder dritte Pflegeheim-Bewohner bekommt schon heute Sozialhilfe! Das sind 28.250 Menschen (Ende 2024) allein in Baden-Württemberg. Obwohl diese Menschen ihr Leben lang gearbeitet und ihre Beiträge pünktlich in die Pflegeversicherung gezahlt haben! Das ist beschämend“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Und was 3.532 Euro Eigenanteil heißen, wird schnell klar, wenn man sich die Durchschnittsrente in Deutschland anschaut: Männer bekamen Ende 2024 gerade einmal 1.405 Euro, Frauen 955 Euro. Wer kann da 3.532 Euro monatlich zahlen?“Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. fordert eine mutige, nachhaltige Pflegereform und endlich die Übernahme der Investitionskosten durch das Land Baden-Württemberg. Die Investitionskosten als Teil des Eigenanteiles liegen aktuell bei 461 Euro. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten.„Das Land muss hier endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Das wäre ein nachhaltiger Schritt in die richtige Richtung. Jeder stationär Pflegebedürftige wäre damit spürbar entlastet“, sagt VdK-Vorsitzender Hans-Josef Hotz.

Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt mit seinen Juristen die Rechte von Behinderten, Rentnern und Pflegebedürftigen bei Streitfällen mit dem Sozialamt und Behörden. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es bei allen Vorstandsmitgliedern des Ortsverbandes und beim Kreisvorsitzenden Dr. Otto Koblinger.

Hans Kuhnle 1. Vorsitzender

Erscheinung
`s Blättle – Gemeinde Mönsheim
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Ausgabe 11/2026
von Sozialverband VdK
10.03.2026
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