
Leider hat das aber nichts damit zu tun, dass dort mehr Müll anfällt. Vielmehr scheint jemand die Container zu nutzen, um den eigenen Haus- und Sperrmüll loszuwerden. Das ist jedoch aus gutem Grund illegal.
Zur Entsorgung von Müll gibt es drei legale Wege – und die öffentlichen Container an den Friedhöfen gehören nicht dazu. Grundsätzlich leert die Müllabfuhr regelmäßig die hauseigenen Tonnen, sei es Restmüll, Biomüll oder gelber Sack. Hier gehört der meiste in Privathaushalten anfallende Müll hin. Wer mehr Müll hat, als die eigenen Tonnen fassen können, oder andere Müllarten zu entsorgen hat, kann dafür die Wertstoffhöfe im Landkreis nutzen. Die meisten Wildberger dürften hierfür die Entsorgungsanlage in Walddorf in Anspruch nehmen – zumindest, bis die auf dem Nagolder Eisberg wieder öffnet. Option Nummer drei ist die Entsorgung kleiner Mengen von Müll, der unterwegs anfällt, in städtischen Abfalleimern. Hier liegt die Betonung auf dem Ausdruck „kleine
Menge“.
Gedacht sind solche Mülleimer für ein benutztes Taschentuch oder einen leeren Pappbecher, nicht für ganze Säcke mit Hausmüll, Unrat und Sperrmüll. Genauso verhält es sich mit den städtischen Müllcontainern an den Friedhöfen. Sie sind dazu gedacht, trauernden Menschen die Arbeit am Grab ihrer Liebsten zu erleichtern, indem sie nicht sämtlichen Grünabfall und Restmüll, der bei der Grabpflege anfällt, auch noch nach Hause transportieren müssen – und auch nur dafür. Sollten die Container weiterhin missbräuchlich genutzt werden, werden diese im schlimmsten Fall abgebaut, da die zusätzlichen Kosten für Leerung und Entsorgung nicht tragbar sind.
Die Stadtverwaltung appelliert daher eindringlich an jene, die ihren Hausmüll in diesen Containern entsorgt haben, ihre Müllentsorgung nicht zur Aufgabe und zum Problem der Allgemeinheit zu machen.