Die Kommunalpolitiker von Philippsburg sind zu Recht stolz auf die neu geschaffene Infrastruktureinrichtung im Stadtteil Huttenheim. In der Wiesenstraße gibt es jetzt, wie es heißt, ein „barrierefreies Zuhause“ unter dem Namen „Lindenhof am Rhein“.
Am Wochenende der offenen Tür fanden sich der Bürgermeister, die Ortsvorsteher von Huttenheim und Rheinsheim, Stadträte und Ortschaftsräte sowie interessierte Besucher und Kaufinteressenten ein. Für Gespräche und Erläuterungen standen Geschäftsführer Andreas Wirth von der Firma W 5 Immobilien und das Team um Managerin Jennifer Trojand zur Verfügung.
Ob Stefan Martus, Jasmine Kirschner oder Peter Kremer: alle lobten das wichtige und wertvolle Projekt, das neue Möglichkeiten eröffnet. Es handele sich um den ersten Abschnitt, weitere Fertigstellungen würden zeitnah folgen. Für Jasmine Kirschner ist es ein tolles Angebot in schönen Räumen und schöner Umgebung, Peter Kremer würdigte insbesondere die vorhandene Bereitschaft, den Aufenthaltsraum auch den örtlichen Vereinen für Veranstaltungen anzubieten.
Der dreiteilige Gebäudekomplex weist insgesamt 43 Wohneinheiten auf. Die Fertigstellung war so weit gediehen, dass das vordere Neubauprojekt „Haus Nummer 1“ 29 mit den 16 betreuten Wohnungen besichtigt werden konnte.
Wer kam, durfte sich einen Eindruck verschaffen von der hochwertigen Bauweise und den modernen Wohnkonzepten. Geboten werden betreutes sorgloses Wohnen, zentral und barrierefrei, Komfort, Sicherheit und Gemeinschaft unter einem Dach.
Von den 43 Wohnungen, zwischen 50 und 115 Quadratmeter groß, sind 39 für betreutes Wohnen bestimmt. Ergänzt wird das Raumangebot durch eine Tagespflege mit Aufenthalts- und Gemeinschaftsraum, eine Bankfiliale und ein Yobsti-Regionalmarkt: Beides in den Gebäuden integriert.
Die Wohnungen verfügen über einen Balkon, eine Freiterrasse oder eine Dachterrasse. Dazu gibt es anlegte Hof- und Gartenflächen, eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen und dazu 25 Außenstellplätze. Einzugsberechtigt in den Häusern 1 und 2 sind Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder pflegebedürftig sind.
W. Schmidhuber