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Jetzt Daueraufträge bei der Bezahlung der Grundsteuer prüfen

Infolge der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 kam es bei allen Steuerpflichtigen je nach Einzelfall zu einer Erhöhung beziehungsweise Verringerung...

Infolge der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 kam es bei allen Steuerpflichtigen je nach Einzelfall zu einer Erhöhung beziehungsweise Verringerung der Steuerbeträge. Bei der Abwicklung der Zahlungen zur Grundsteuer in diesem Jahr fiel der Stadtkasse auf, dass sehr viele Steuerpflichtige ihre Daueraufträge noch nicht angepasst haben.

„Wer seinen Dauerauftrag nicht angepasst hat, der zahlt entweder zu wenig und erhält dementsprechend eine kostenpflichtige Mahnung oder er zahlt zu viel, was zu unnötigen Überzahlungen führt, die die Stadtkasse aufwendig zurückerstatten muss. Wir bitten daher alle, die Daueraufträge für die Grundsteuer anhand des letzten Bescheids zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren“, sagt Alexander Klekler, Leiter der Fachabteilung Stadtkasse.

Es gibt auch die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hier übernimmt die Stadtkasse die Arbeit und bucht den aktuellen Betrag ab. Informationen hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/sepa.

Erscheinung
Gemeindebote – Mitteilungsblatt der Universitätsstadt Tübingen, Stadtteil Bühl
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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