Was macht man als Mitglied im Jugendgemeinderat?
Als Jugendgemeinderat ist man ehrenamtlich tätig und setzt sich für die Interessen der Jugendlichen in Ettlingen ein. Man bringt eigene Ideen ein und gestaltet Ettlingen so mit. Den Bolzplatz im Wasenpark oder den Pumptrack, zwei erfolgreiche Projekte.
Wie kannst du dich bewerben?
Du musst im Wahlzeitraum zwischen 13 und 18 Jahre alt sein und in Ettlingen wohnen. Vorerfahrungen brauchst du nicht. Einfach den Bewerbungsbogen ausfüllen, Einverständniserklärung von den Eltern unterschreiben lassen, Foto beifügen und per E-Mail an bjfs@ettlingen oder per Post an die Geschäftsstelle Ettlingen senden. Den Bewerbungsbogen und weitere Infos findest du auf www.jgr-ettlingen.de.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist beginnt am 27. Januar und endet am 15. Februar.
Werkannwählen?
Wählen können alle Jugendlichen, die im Wahlzeitraum in Ettlingen wohnhaft sind und eine weiterführende Schule besuchen. Außerdem wahlberechtigt sind Jugendliche, die im Wahlzeitraum in Ettlingen wohnen, keine weiterführende Schule mehr besuchen und die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben.
Wahlzeitraum
Nachdem alle Bewerbungen eingegangen sind, stehen die Kandidaten vom 17. bis 28. März zur Wahl.
Hier bekommst du Unterstützung und weitere Infos: Geschäftsstelle Jugendgemeinderat, Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren, Schillerstraße 7–9, 76275 Ettlingen
Yasemin Scherer: Tel. 07243 101-302, yasemin.scherer@ettlingen.de
Leon Singer: Tel. 07243 101-452, leon.singer@ettlingen.de
Und noch mehr Infos
www.jgr-ettlingen.de