Zwischen Kreuzfeuer und Aufklärung

Jugendoffizier Klier zu Gast an der Theodor-Heuss-Realschule

Aktuell wird die neue Wehrdienstregelung debattiert. Schülerinnen und Schüler nehmen ihr Demonstrationsrecht wahr.
Ein Offizier steht vor einer Klasse undhält eine Präsentation.
Jugendoffizier Klier zu Gast in der 10bFoto: Dr. Anke Schubert

Aktuell wird die neue Wehrdienstregelung debattiert. Schülerinnen und Schüler nehmen ihr Demonstrationsrecht wahr und gehen gegen den neuen Wehrdienst auf die Straße. Andererseits argumentiert die Regierung, dass genau dieses Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit langfristig eben verteidigt werden müsse.

„Wir müssen reden!“, sagen da viele junge Menschen. Für die Klassen 10a und 10b bestand jüngst diese Möglichkeit. Gemeinschaftskundelehrerin Dr. Anke Schubert lud kurzerhand Herrn Jugendoffizier Klier an die Theodor-Heuss-Reaschule (THRS) ein - für ihn bereits der zweite Besuch an der Hockenheimer Realschule. Er klärte auf, worum es geht, und beantwortete zahlreiche Fragen.

So sei der Wehrdienst, egal in welcher Regelung dieser komme, freiwillig, es sei eben kein Zwangsdienst an der Waffe. Es gelte nach vor die Gewissensfreiheit – ein Basisrecht des Grundgesetzes.

Die neue Reglung in Kürze: Frauen und Männer werden mit Erreichen des wehrdienstfähigen Alterns erfasst und angeschrieben. Männer müssen einen Fragebogen ausfüllen und zurücksenden. Frauen können dies freiwillig tun. Die Musterung erfolge auf Grundlage der ausgefüllten Fragebögen, nur ein Teil der Befragten zur Musterung eingeladen. Für den Grundwehrdienst werden die Geeignetsten und Motiviertesten ausgewählt. Sie absolvieren sechs Monate Grundwehrdienst und können zusätzlich bis 17 Monate Wehrdienst leisten.

Aktuell gilt noch der Grundgesetz-Artikel 12, der nur Männer heranzieht, man müsste das Grundgesetz dahingehend ändern, damit Frauen verbindlich in die Wehrdiensterfassung einfließen.

Das Grundproblem der Bundeswehr: Das Personal reicht nicht, um abschreckend zu wirken und Land im Ernstfall zu verteidigen. Zurzeit arbeiten ca. 183.000 Soldaten bei der Bundeswehr, davon 60.000 Soldaten im Heer, den Landstreitkräften und größten Einzelbereich. Daneben existieren die Luftwaffe, der zweitgrößte Bereich, sowie die Marine und der Unterstützungsbereich: Militärpolizei, Instandsetzung, Nachschub, Versorgung, Sanitätsdienst. Relativ neu ist der Cyber- und Informationsbereich.

Die Aufgaben sind komplex und umfassend. Auf Grundlage des Artikels 87a im Grundgesetz stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung des Landes auf. Daneben definiert der Artikel 24 im Grundgesetz: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen: konkret sind das vor allem die EU, noch die NATO und je nach Beschlusslage die UN beispielsweise für Friedensmissionen in anderen Ländern und internationales Krisenmanagement. Hierunter fallen praktisch alle Auslandseinsätze. Konkret kann es dabei dann auch um Geiselbefreiung von Deutschen im Ausland gehen oder gemeinsame Ausbildung und Training mit befreundeten Armeen.

Inlandsaufgaben seien laut Klier Krisen- und Risikovorsorge innerhalb Deutschlands, Hilfe bei Katastrophen, wie bei der Flut im Ahrtal sowie die Sicherung des Flugraums. Dabei gelten jedoch enge gesetzliche Regeln, die den Einsatz der Bundeswehr im Inland begrenze, denn sie dürfe keine zweite oder „Ersatzpoizei“ sein, vergleichbar mit der Guardia Civil in Spanien.

Doch warum beschränkt sich die Bundeswehr nicht auf die Landesverteidigung und ist bei Auslandseinsätzen dabei? – wollten die Schüler im Gespräch wissen. Die Antwort ist historisch selbstkritisch: Nachdem von deutschem Boden im letzten Jahrhundert in zwei Weltkriegen vielfach Leid ausgegangen ist, hat Deutschland die politische Rolle, nicht Unrecht zu sähen, sondern dort in Krisenregionen einzugreifen, wo Unrecht durch andere geschieht. Und eine nüchterne Antwort wurde nachgeschoben: „Wir greifen dort ein, wo es unseren Interessen hilft.“ Und da war die Gesprächsrunde wieder beim Anfang: Grundrechte wie Versammlungsfreiheit und überhaupt die Freiheit in Rede, Meinung, Religion, Sexualität und überhaupt die Art und Weise frei leben zu können, verteidigen sich nicht von allein.

Erscheinung
Hockenheimer Woche
Ausgabe 50/2025
von Theodor-Heuss-RealschuleRedaktion NUSSBAUM
08.12.2025
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