Kinder & Jugend

Jugendschutz fängt zu Hause an

Info des Polizeireviers Heidelberg-Nord an alle Erziehungsberechtigten Hiermit möchten wir die Jugendlichen und Erziehungsberechtigten anlässlich...

Info des Polizeireviers Heidelberg-Nord an alle Erziehungsberechtigten

Hiermit möchten wir die Jugendlichen und Erziehungsberechtigten anlässlich der Dossenheimer Kerwe vom 19.09.2025 bis 21.09.2025 nochmals auf die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend hinweisen und auf deren Einhaltung zum Wohle der Jugendlichen zu achten.

Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen aufgeführt:

Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist.

Der Aufenthalt in Gaststätten (dazu zählen auch Straußwirtschaften und Festzelte) darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet werden. Das bedeutet, dass sie an einer Tanzveranstaltung nicht alleine teilnehmen dürfen.

Jugendlichen ab sechzehn Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten (Tanzveranstaltungen) ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet.

Kinder und Jugendlichen bis sechzehn Jahren ist es nicht gestattet, alkoholische Getränke zu erwerben, noch ist ihnen der Verzehr gestattet.

Jugendlichen ab sechzehn Jahren ist es gestattet, alkoholische Getränke wie z. B. Bier, Wein, Desperado, Two Dogs u. Ä. zu erwerben und zu verzehren, jedoch nicht Branntwein, Schnaps oder branntweinhaltige Mixgetränke, die sogenannten Alcopops, wie z. B. Rigo, Caipi oder Smirnoff.

Der Aufenthalt in Gaststätten ist für Kinder und Jugendliche jedoch zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränkes gestattet.

Wir bitten Sie im Interesse der Kinder und Jugendlichen, auf diese Bestimmungen zu achten und weisen darauf hin, dass verstärkt entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.

Außerdem wurde ab 1. September 2007 § 10 des Jugendschutzgesetzes geändert. Das Abgabealter für Tabakwaren und das Rauchverbotsalter wurden von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben noch darf ihnen das Rauchen erlaubt werden.

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Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
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Ausgabe 37/2025
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