Nussbaum-Logo
Dies und das

Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz beachten! Die fünfte Jahreszeit hat begonnen! Eine Zeit, die Freiheiten bringt und bei der man auch mal über die Stränge schlagen...
.

Jugendschutzgesetz beachten!

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen! Eine Zeit, die Freiheiten bringt und bei der man auch mal über die Stränge schlagen darf. Trotzdem sind auch in dieser Zeit bestimmte Regeln, insbesondere die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, einzuhalten.

Gerade während der Fasnachtstage sind Kinder und Jugendliche besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Wir bitten daher darum, bei den öffentlichen Fasnachtsveranstaltungen auf die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit zu achten.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
von Gemeinde Wellendingen
20.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Wellendingen
Kategorien
Dies und das
Panorama