
Die fünfte Jahreszeit hat begonnen! Eine Zeit, die Freiheiten bringt und bei der man auch mal über die Stränge schlagen darf. Trotzdem sind auch in dieser Zeit bestimmte Regeln, insbesondere die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, einzuhalten.
Gerade während der Fasnachtstage sind Kinder und Jugendliche besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Wir bitten daher darum, bei den öffentlichen Fasnachtsveranstaltungen auf die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit zu achten.