Mehr als ein Drittel der Geschäfte hielt sich nicht an den Jugendschutz
Seit 2011 führt das Landratsamt gemeinsam mit der Polizei gezielt Testkäufe im Bereich von Alkohol, Nikotinprodukten und elektronischen Medien durch. Dadurch soll festgestellt werden, ob das Jugendschutzgesetz landkreisweit eingehalten wird.
Landkreis. Vier jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer hatte der Landkreis ausgewählt, um im Stadtgebiet Crailsheim Testkäufe durchzuführen.
Koordiniert wurde die Jugendschutzkontrolle von den Polizeihauptkommissaren Timo Köder und Thomas Bay vom Polizeirevier Crailsheim sowie Dietmar Winter, Kreisjugendreferent und Jugendschutzbeauftragter des Landkreises.
„Bei der Kampagne geht es vor allem um Prävention und darum, auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen, um gemeinsam mit allen Beteiligten strukturelle Verbesserungen im Jugendschutz zu erreichen“, betont Landrat Gerhard Bauer.
Die Jugendlichen gingen jeweils zu zweit in die Geschäfte. Die Artikel – ob Alkohol oder Vapes – durften sie sich selbst aussuchen. Bedingung war lediglich, dass sie laut Gesetz noch zu jung dafür waren und ihren Personalausweis auf Aufforderung vorlegen mussten. Begleitet wurden die Testkäufer durch die Jugendsachbearbeiter der Polizei, die die Aktion aus einem gebührenden Abstand beobachteten. Anschließend erfolgte durch die Polizei umgehend eine Rückmeldung an das Personal.
Zum größten Teil reagierte das Verkaufspersonal richtig. Es fragte nach Alter oder Ausweis der Jugendlichen und verweigerte den Verkauf. In 5 von 14 Testkäufen jedoch wurde bei den Discountern, Tankstellen und Spirituosengeschäften die gewünschte Ware den Testkäufern überlassen. Zwei Mal wurde dabei nicht nach dem Ausweis gefragt. In den drei anderen Fällen wurden die Ausweise zwar angesehen, doch die Ware wurde trotzdem an die Jugendlichen verkauft.
In diesen Fällen kann es für die Verkäuferinnen und Verkäufer richtig teuer werden: Wer zum ersten Mal bei den Testkäufen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, hat mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro zu rechnen.
„Testkäufe dienen dem Jugendschutz. Ohne Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geht es einfach nicht. Wir werden auf alle Fälle weitere Kontrollen gemeinsam durchführen“, so die beiden Polizeihauptkommissare Timo Köder und Thomas Bay.
Dietmar Winter ergänzt: „Dabei sind dies nur selektive Prüfungen, die wir im Landkreis durchführen. Wir können nicht alle Anbieter von Alkohol, Zigaretten und Vapes auf diese Art überprüfen, doch wir versprechen uns dadurch auch eine Sensibilisierung, dass sich diese Aktion herumspricht und der Jugendschutz dadurch mehr Beachtung findet“.
„Aktuelle Studien zeigen, dass Teenager weniger Alkohol, dafür aber mehr Vapes konsumieren. Diese machen relativ schnell und stark abhängig. Das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben schützt daher Jugendliche davor, schon frühzeitig in ein ungesundes Konsumverhalten oder gar in eine Abhängigkeit hineinzurutschen“, so Thomas Feil, Suchtbeauftragter des Landkreises.
Info:
Im Landkreis Schwäbisch Hall wird durch die Jugend-Sucht-Beratung neben verschiedenen Maßnahmenpaketen zur Verhinderung von Alkohol- und Tabakmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen auch versucht, durch Information, Prävention und Beratung eine erhöhte Sensibilität zu schaffen. In Gruppenangeboten wird dabei das eigene Konsumverhalten genauer reflektiert (Risikocheck), das Risikobewusstsein geschärft und die Kompetenz für den Umgang mit den Risiken gestärkt.
Weitere Infos unter: www.bleib-stark-sha.de


