Das ganze Jahr über können für das öffentliche Kanalnetz mitunter problematische Starkregenereignisse auftreten. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserspiegel im Kanal so hoch steigt, dass das Wasser nicht nur aus den Schachtdeckeln und Straßeneinläufen auf die Straße dringt, sondern über die Hausanschlussleitung auch in die angrenzenden Gebäude.
Es ist deshalb besonders wichtig, dass dort, wo Kellerräume mit Bodenabläufen und Waschschinenanschlüssen oder gar Räume mit Toiletten und Waschbecken tiefer als die Straßenoberfläche (sog. Rückstauebene) liegen, wirksame Rückstausicherungen (fäkaliensicher) eingebaut sind.
Die technischen Bestimmungen hierfür sind in der DIN 1986 zusammengefasst. Nach dieser Vorschrift und aufgrund der erlassenen Abwassersatzung der Gemeinde Dietingen können keine Haftungsansprüche der Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden, falls Rückstauschäden eintreten.
Gemäß § 20 der örtlichen Abwassersatzung hat sich jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich und selbst gegen einen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen.
Die Gemeindeverwaltung Dietingen empfiehlt daher allen Hauseigentümern im eigenen Interesse, entsprechende fäkaliensichere Rückstausicherungen einzubauen und diese laufend zu überwachen und zu warten.