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Kanalinspektionsarbeiten in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung

Im Zusammenhang mit den Vorgaben aus der Eigenkontrollverordnung für die Gemeinde und der damit verbundenen Verpflichtung, die öffentlichen Abwasserkanäle...

Im Zusammenhang mit den Vorgaben aus der Eigenkontrollverordnung für die Gemeinde und der damit verbundenen Verpflichtung, die öffentlichen Abwasserkanäle in festgelegten Abständen durch eine Kamerabefahrung untersuchen zu müssen, wird die Abwasserkanalinspektion ab Mitte Mai (13.05.) über einen Zeitraum von ca. zwölf Wochen im Ortsgebiet durchgeführt.

Das Untersuchungsgebiet für den anstehenden 4. Inspektionsabschnitt befindet sich in dem Gebiet zwischen den Straßen „Im Hegis“, Wilhelmstraße bis „In den Klingwiesen“ und dem südlichen Ende der Eberhardstraße sowie der Hauptstraße bis zur Schönblickstraße. Hierbei handelt es sich um einen deutlich größeren Inspektionsabschnitt gegenüber den Vorjahren, mit einer Länge von ca. 6.200 Metern, einschließlich der Inspektion der Schachtbauwerke. Das neue Untersuchungsgebiet ist der angefügten Anlage zu entnehmen.

Die Kanalreinigung sowie die anschließende Inspektion mit der Kamerabefahrung werden voraussichtlich bis Anfang August andauern. Durch die Arbeiten, insbesondere mit dem großen Spülwagen und dem Inspektionsfahrzeug, kann es teilweise zu leichten Verkehrsbehinderungen kommen.

Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Kanalinspektionsarbeiten.

Ihr Ortsbauamt

Anhang
Dokument
Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Wannweil
22.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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