In den Sommermonaten gehen teilweise sehr starke Gewitterregen nieder. Kein Kanalnetz ist so ausgelegt, dass diese riesigen Wassermengen zügig abgeleitet werden können. In den Abwassersatzungen der Kommunen sind deshalb entsprechende Regelungen mit aufgenommen. Die Abwassersatzung der Gemeinde Obernheim vom 13.01.2015 lautet in § 20 Sicherung gegen Rückstau: „Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülungen, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.“
Vorhandene Rückstauverschlüsse an Kanalhausanschlussleitungen sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf erneuert werden. In zahlreichen Baugenehmigungen ist unter „Nebenbestimmungen“ auf diese Problematik hingewiesen.