Aus den Rathäusern

Kandeln am Straßenrand sauber halten

Die Straßenanlieger sind laut der Satzung zum Reinigen der Gehwege verpflichtet. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz,...

Die Straßenanlieger sind laut der Satzung zum Reinigen der Gehwege verpflichtet. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub – auch die Kandeln/der Straßenrand sollten regelmäßig gereinigt und von Unkraut befreit werden.

Wir möchten Sie bitten, hierauf zu achten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Lehrensteinsfeld aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Lehrensteinsfeld
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto