Die Straßenanlieger sind laut der Satzung zum Reinigen der Gehwege verpflichtet. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub – auch die Kandeln/der Straßenrand sollten regelmäßig gereinigt und von Unkraut befreit werden.
Wir möchten Sie bitten, hierauf zu achten.
Ihre Gemeindeverwaltung