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Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg in Kraft – Schutz vor übermäßigen Mietsteigerungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger, seit dem 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg die Kappungsgrenzenverordnung (KappVO BW) in Kraft. Diese Regelung gilt...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg die Kappungsgrenzenverordnung (KappVO BW) in Kraft. Diese Regelung gilt ab diesem Jahr auch in Steinenbronn.

Ziel der Verordnung ist es, Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und eine sozial ausgewogene Entwicklung des Wohnungsmarktes in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu unterstützen.

In den betroffenen Gebieten darf die Miete innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren höchstens um insgesamt 15 % erhöht werden. Damit wird die sonst geltende gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % abgesenkt.

Die Regelung gilt ausschließlich für bestehende Mietverhältnisse und ist bei Mieterhöhungen durch Vermieterinnen und Vermieter zwingend zu beachten. Sie trägt dazu bei, die Mietpreisentwicklung in stark nachgefragten Wohnlagen zu begrenzen und bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern.

Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 19/2026
von Gemeinde Steinenbronn
06.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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