Aus den Rathäusern

Karenzzeit

Karenzzeit vor Wahlen sowie Wahlwerbung Keine Veröffentlichungsmöglichkeit für Fraktionen, politische Parteien und Wählervereinigungen...

Karenzzeit vor Wahlen

sowie

Wahlwerbung

Keine Veröffentlichungsmöglichkeit für Fraktionen, politische Parteien und Wählervereinigungen vor der Wahl am 23.02.2025

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Veröffentlichungen von Beiträgen von Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen sind.

Mit dem Blick auf die höchstwahrscheinlich am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl möchte die Gemeindeverwaltung daher auf Folgendes hinweisen:

Entsprechend des im April 2017 in Kraft getretenen Redaktionsstatuts sind im Mitteilungsblatt der Gemeinde Königsbach-Stein 3 Monate vor einer Wahl keine Veröffentlichungen von Fraktionen sowie von politischen Parteien und Wählervereinigungen mehr zulässig.

Wahlwerbung im Anzeigeteil des Mitteilungsblattes (direkt über den Verlag) bleibt nach den Grundsätzen der Ziffer 7 zulässig.

Auszug aus dem Redaktionsstatut:

5. Politische Parteien, Wählervereinigungen

5.5 Innerhalb von 3 Monaten vor einer Wahl werden Artikel nicht mehr veröffentlicht (Karenzzeit).

Wahlwerbung nach den Grundsätzen in Ziffer 7 sind bis zur Wahl zulässig.

6. Fraktionen im Gemeinderat

...

6.2 Aus Gründen des Neutralitätsgebots vor Wahlen sind Veröffentlichungen unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“ innerhalb von 3 Monaten vor Wahlen ausgeschlossen.

7. Wahlwerbung

7.1 Die Veröffentlichung von kostenpflichtigen Anzeigen aus Anlass von Wahlen, an denen die Bürger der Gemeinde beteiligt sind (Wahlwerbung), ist zulässig.

7.2 Veröffentlichungsberechtigt sind die zur Wahl zugelassenen Parteien und Gruppierungen sowie die Wahlbewerber selbst.

7.3 Wahlwerbung muss sich auf die Darstellung der Ziele, Vorstellungen und Projekte derjenigen Partei oder Gruppierung beschränken, die Gegenstand der Wahlwerbung ist. Sie darf weder gegen die Gemeinde gerichtet sein noch Angriffe auf Dritte enthalten.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Königsbach-Stein
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Königsbach-Stein
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto