Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Stadt während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen von Parteien und
Wählervereinigungen sowie Fraktionen des Gemeinderats in einem Zeitraum von 8 Wochen vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit). ln dieser Zeit dürfen lediglich
Wahltermine und Fraktionssitzungen angekündigt werden.