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Karenzzeit anlässlich der Landtagswahl 2026

Oben rechts ist das Logo der Stadt Schriesheim zu sehen. Überschrift: Wichtige Informationen anlässlich der Landtagswahl 2026 – Unzulässigkeit von Wahlwerbung im Mitteilungsblatt während der Karenzzeit. Text: Besondere Veröffentlichungsregelungen im Mitteilungsblatt: Zwölf Wochen vor der anstehenden Landtagswahl (KW 51/2025 bis KW 10/2026) werden im Amtsblatt keine Beiträge von Fraktionen, Parteien und/oder Wählervereinigungen veröffentlicht, um die Chancengleichheit bei den Wahlen und die Neutralität der Stadt Schriesheim während der Wahlkampfphase zu gewährleisten. Dasselbe gilt für sonstige, veröffentlichungsfähige Vereinigungen, soweit deren Beiträge erkennbar Bezug auf die o.g. Wahl nehmen. Während dieser Wahlkampfphase soll im Nichtamtlichen Teil des Amtsblatts auf persönliche Zitate und/oder Fotos von Kandidaten verzichtet werden. (Nr. 6.1 der Richtlinie für das Mitteilungsblatt). Wählervereinigungen und Parteien dürfen während der Karenzzeit neutral formulierte Terminhinweise, die Ort, Zeitpunkt und wertfreie Thematik enthalten, veröffentlichen. Artikel, die diesen Regelungen widersprechen, werden von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Oben rechts ist das Logo der Stadt Schriesheim zu sehen. Überschrift: Wichtige Informationen anlässlich der Landtagswahl 2026 – Unzulässigkeit von Wahlwerbung im Mitteilungsblatt während der Karenzzeit. Text: Besondere Veröffentlichungsregelungen im Mitteilungsblatt: Zwölf Wochen vor der anstehenden Landtagswahl (KW 51/2025 bis KW 10/2026) werden im Amtsblatt keine Beiträge von Fraktionen, Parteien und/oder Wählervereinigungen veröffentlicht, um die Chancengleichheit bei den Wahlen und die Neutralität der Stadt Schriesheim während der Wahlkampfphase zu gewährleisten. Dasselbe gilt für sonstige, veröffentlichungsfähige Vereinigungen, soweit deren Beiträge erkennbar Bezug auf die o.g. Wahl nehmen. Während dieser Wahlkampfphase soll im Nichtamtlichen Teil des Amtsblatts auf persönliche Zitate und/oder Fotos von Kandidaten verzichtet werden. (Nr. 6.1 der Richtlinie für das Mitteilungsblatt). Wählervereinigungen und Parteien dürfen während der Karenzzeit neutral formulierte Terminhinweise, die Ort, Zeitpunkt und wertfreie Thematik enthalten, veröffentlichen. Artikel, die diesen Regelungen widersprechen, werden von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schriesheim
Kategorien
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