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Karten und Gutscheine für AQUAtoll Erlebnisbad werden noch bis Jahresende erstattet

Jetzt Auszahlung von Guthaben und Pfandgebühren beantragen Drei Jahre nach der Schließung des AQUAtoll Erlebnisbades in Neckarsulm läuft die Rückerstattungsregelung...

Jetzt Auszahlung von Guthaben und Pfandgebühren beantragen

Drei Jahre nach der Schließung des AQUAtoll Erlebnisbades in Neckarsulm läuft die Rückerstattungsregelung zum Ende dieses Jahres aus. Wer noch Mehrfachkarten, Geldwertkarten, Wertgutscheine und Kursschlüssel oder sonstige Medien besitzt, die für das AQUAtoll Erlebnisbad oder die Saunawelt erworben wurden, kann sich die entsprechenden Guthaben beziehungsweise Pfandgebühren noch bis Jahresende erstatten lassen. Wie der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates beschloss, verlieren alle ausgegebenen Geldwertkarten, Gutscheine und Medien nach dem 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit. Eine Erstattung oder Verlängerung über diesen Stichtag hinaus ist nicht möglich.

Mehrfachkarten (Chiparmband oder Chipkarte), Geldwertkarten und Wertgutscheine, die im Laufe des Jahres 2016 erworben wurden, werden seit Mai 2022 auf Wunsch erstattet. DerAnspruch auf Rückerstattung erlischt zum Jahresende. Bis zum 31. Dezember können sich Inhaber von Karten und Gutscheinen das entsprechende Guthaben auszahlen lassen. Antragsteller füllen hierzu bitte das Formular „Antrag auf Erstattung“ unter www.aquatoll.de aus und senden es mit der entsprechenden Karte oder dem Gutschein ein.

Auf diesem Wege werden Absender auch gebeten, noch vorhandene Kurs- und Vereinsschlüssel oder andere Medien zurückzugeben. Die Guthaben beziehungsweise Pfandgebühren werden dann auf das angegebene Bankkonto überwiesen. (snp)

Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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