Aus den Rathäusern

Katzenschutzverordnung

Katzenschutzverordnung tritt zum 01.09.2025 in Kraft – jetzt noch Freigängerkatzen kastrieren lassen Ab 01.09.2025 müssen Freigängerkatzen...
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Foto: Lara Schwindt

Katzenschutzverordnung tritt zum 01.09.2025 in Kraft – jetzt noch Freigängerkatzen kastrieren lassen

Ab 01.09.2025 müssen Freigängerkatzen in Neunkirchen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein, denn dann tritt die vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Katzen kastriert, durch einen Mikrochip oder eine Tätowierungsnummer gekennzeichnet und bei Tasso oder FINDEFIX registriert sein.

Katzenhalter haben in einer Übergangsfrist noch Zeit, dies bei ihren Katzen, die im Freigang unterwegs sind, nachzuholen. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden aufgegriffene Katzen auf eine Kennzeichnung hin untersucht und im Zweifelsfall auf Kosten der Halter zum Tierarzt zur Kastration gebracht. Freilebende Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, können künftig rechtssicher u. a. vom Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e. V. aufgegriffen und entsprechend behandelt werden.

Anlass und Ziel der Verordnung sind die Eindämmung der stetig steigenden Population an frei lebenden Katzen. Diese „Streuner“ sind oftmals krank, schlecht ernährt und somit geschwächt, haben Parasiten, Verletzungen und Infektionskrankheiten wie Katzenseuche, FIV und Leukose. Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat zudem kaum noch ausreichende Kapazitäten, um die Massen an Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an Babykatzen nicht Schritt halten können. Im Schnitt wird eine Katze zweimal im Jahr trächtig, mit etwa fünf Jungen, die nach einem halben Jahr geschlechtsreif werden und sich dann ebenfalls weiter vermehren. Dieses Tierleid und die unkontrollierte Vermehrung verschärfen sich durch unkastrierte Freigängerkatzen – also Katzen, die einen Halter und ein Zuhause haben. Mit Hilfe der Katzenschutzverordnung soll mittelfristig die Überpopulation verringert, die Situation bei der Fundtierunterbringung entspannt und letztendlich Kosten reduziert werden.

Die Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht kann hier nachgelesen werden:

www.neunkirchen-baden.de

Hintergrund:

Die Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben in ihrer Eigenschaft als Fundbehörde mit dem Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e. V. einen Vertrag zur Unterbringung von Fundtieren abgeschlossen. Das vom Verein betriebene Tierheim in Dallau hat räumlich jedoch nur gewisse Kapazitäten, die in den letzten Jahren immer wieder ausgeschöpft bzw. überschritten wurden. Gleichzeitig ist die Zahl der Vermittlungen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen, sodass viele Katzen lange einen Platz im Tierheim besetzen. Einer der Gründe hierfür ist, dass oftmals Babykatzen aus Privathand einfach und günstig zu bekommen sind. Während das Tierheim seine Tiere kastriert, kennzeichnet, impft und bei der Vermittlung ein Auge auf das künftige Zuhause hat, sind die Hürden bei der privaten Abgabe gering.

Weitere Informationen auf www.tierheim-dallau.de.

Ansprechpartnerin und Beauftragte der Gemeinde Neunkirchen ist hierbei unsere Mitarbeiterin im Bürgerbüro, Frau Simone Winkler.

Kontakt: Tel. 06262/9212-0 oder simone.winkler@neunkirchen-baden.de

Ihr sind freilaufende Katzen, welche keinem Halter zugeordnet werden können, zu melden. Frau Winkler koordiniert dann die entsprechenden Maßnahmen.

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
von Gemeinde Neunkirchen
27.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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