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Katzenschutzverordnung kommt Mitte des Jahres

Gemeinderat beschließt Kastrationspflicht für Katzen Mehrheitlich hat der Wieslocher Gemeinderat einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung...
Die Kastrationspflicht für Katzen soll für Entlastung sorgen.
Die Kastrationspflicht für Katzen soll für Entlastung sorgen.Foto: DieterMeyrl/Getty Images

Gemeinderat beschließt Kastrationspflicht für Katzen

Mehrheitlich hat der Wieslocher Gemeinderat einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Katzenschutzverordnung unterstützt.

Zuvor hatte Bettina Zedlitz für die Fraktion der Grünen den Antrag begründet: „Frei lebende Katzen vermehren sich unkontrolliert. Nachkommen dieser Tiere werden oft an versteckten Orten geboren, wachsen ungeschützt und ohne Sozialisation auf. Sie sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer des Straßenverkehrs zu werden, frühzeitig zu sterben oder in überfüllten Tierheimen zu landen. Viele dieser Katzen leiden unter Krankheiten, Parasiten, Verletzungen oder Hunger.“ Eine Katzenschutzverordnung sei darum ein notwendiger Schritt zum Schutz frei lebender Katzen und der Wildkatzenpopulation. Die genetische Vermischung mit wieder einwandernden Wildkatzen gefährde deren Erbgut, was langfristig den Bestand dieser bedrohten Tierart beeinträchtigen könne. Zudem würde die Maßnahme die Tierheime entlasten und den Tierschutz in Wiesloch verbessern. „Auch in unserem Tom-Tatze-Tierheim stellen Katzen mittlerweile den größten Teil der aufgenommenen Tiere. Viele von ihnen stammen aus unkontrollierten Populationen und belasten die ohnehin knappen Kapazitäten des Tierheims“, betonte Zedlitz. „Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Möglichkeit für die Kommunen geschaffen, Katzenschutzverordnungen als kommunale Satzungen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu verabschieden.“ Tierschutzverbände fordern sie seit Langem. Aktuell haben bereits rund 100 Kommunen in Baden-Württemberg eine solche Verordnung erlassen.
Die künftige Katzenschutzverordnung sieht vor allem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen vor. Laut der beschlossenen Verordnung müssen Halter ihre Katze bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen. Durch die Pflicht, Hauskatzen durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung zu kennzeichnen und in ein Register eintragen zu lassen, wird auch die Fundtiervermittlung vereinfacht. Das führt zu einer Entlastung des Tierheims.
Beauftragte der Stadtverwaltung können zudem frei lebende oder verwilderte Katzen durch Tierärzte kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Zu diesem Zweck darf die Katze vorübergehend in Obhut genommen werden. Nach der Kastration kann sie wieder in die Freiheit entlassen werden; dies soll an der Stelle erfolgen, an der die Katze aufgegriffen wurde. Mit 13 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und acht Enthaltungen wurde die Vorlage der Verwaltung vom Gemeinderat beschlossen. (dyh)

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