Aus den Rathäusern

Katzenschutzverordnung zum Tierwohl erlassen

Ab dem 1. Juli 2025 kommen auf die Katzenhalter in der Gemeinde Kronau neue Pflichten zu. Die Halter freilaufender Katzen sind nach § 3 der erlassenen...

Ab dem 1. Juli 2025 kommen auf die Katzenhalter in der Gemeinde Kronau neue Pflichten zu. Die Halter freilaufender Katzen sind nach § 3 der erlassenen Katzenschutzverordnung verpflichtet, ihre Katzen kastrieren zu lassen und durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen, sowie zu registrieren.

Auf den komplett abgedruckten Verordnungstext wird verwiesen.

Der Katzenschutzverein Karlsruhe und Umgebung e. V. unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung der Verordnung als beauftragte Person.

Um Beachtung wird gebeten.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kronau
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Kronau
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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