Ab dem 1. Juli 2025 kommen auf die Katzenhalter in der Gemeinde Kronau neue Pflichten zu. Die Halter freilaufender Katzen sind nach § 3 der erlassenen Katzenschutzverordnung verpflichtet, ihre Katzen kastrieren zu lassen und durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen, sowie zu registrieren.
Auf den komplett abgedruckten Verordnungstext wird verwiesen.
Der Katzenschutzverein Karlsruhe und Umgebung e. V. unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung der Verordnung als beauftragte Person.
Um Beachtung wird gebeten.