Wie in den vergangenen Jahren hat die Gemeindeverwaltung eine Fachfirma mit der Durchführung der Frühjahrs-Straßenreinigung beauftragt, um die Verkehrswege vom winterlichen Unrat zu befreien und ein attraktives Ortsbild zu gewährleisten. Die Fa. Götz aus Haiterbach wird die Reinigungsarbeiten ab Montag, 07. April 2025, durchführen.
Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge an diesen Tagen möglichst nicht amStraßenrand zu parken, damit die Kehrmaschine die Straßen ohne Hindernisse vollständig reinigen kann.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung auch auf die Verpflichtung der Straßenanlieger zu Gehwegreinigung hin: Nach der geltenden Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde obliegt es den Straßenanliegern, die Gehwege regelmäßig zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich vor allem auf die regelmäßige Beseitigung von Schmutz und Unrat, Streugut, Unkraut und Laub.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich schon jetzt recht herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die dieser Reinigungspflicht kontinuierlich auch 2024 nachkommen und somit zur Sauberkeit unseres Ortes beitragen.
Fritz Link
Bürgermeister