Stadtverwaltung Asperg
71679 Asperg
Aus den Rathäusern

Kein Silvesterfeuerwerk auf dem Hohenasperg

Am 31.12.2024 begrüßen wieder viele Bürgerinnen und Bürger sowie auswärtige Besucher das Neue Jahr mit einem zünftigen Feuerwerk. Eine beliebte...

Am 31.12.2024 begrüßen wieder viele Bürgerinnen und Bürger sowie auswärtige Besucher das Neue Jahr mit einem zünftigen Feuerwerk.

Eine beliebte Feuerwerksstelle ist auch der Hohenasperg in unmittelbarer Nähe des Justizvollzugskrankenhauses und der sozialtherapeutischen Anstalt.

Die Stadtverwaltung Asperg weist deshalb auf Folgendes hin:

Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie etwa Reet- und Fachwerkhäusern untersagt.

Deshalb unsere Bitte:

Genießen Sie das Feuerwerkspanorama auf unserem Hausberg, brennen Sie aber entsprechend der Sprengstoffverordnung auf dem Hohenasperg bitte keine Feuerwerkskörper ab. Dies ist dort untersagt.

Übrigens:

Wie jedes Jahr ist die Auffahrt zum Hohenasperg auch dieses Jahr für den PKW-Verkehr gesperrt.

Erscheinung
Asperger Nachrichten – Amtsblatt der Stadt Asperg
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024

Orte

Asperg

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