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Kein Unfallschwerpunkt

Tuchbleiche bleibt in beide Richtungen befahrbar Die Zahl der Besucherinnen und Besucher in der letzten Gemeinderatssitzung ließ es schon erahnen: Bei...

Tuchbleiche bleibt in beide Richtungen befahrbar

Die Zahl der Besucherinnen und Besucher in der letzten Gemeinderatssitzung ließ es schon erahnen: Bei einem Tagesordnungspunkt geht es um ein „Aufregerthema“. Und so bezog sich bereits der überwiegende Teil im TOP 1 „Fragen der Bürgerinnen und Bürger“ auf die Verkehrsführung in der Straße Zur Tuchbleiche. Immer wieder war vonseiten der Anwohnerinnen und Anwohner die Forderung aufgestellt worden, die Tuchbleiche wieder zu einer sogenannten unechten Einbahnstraße umzuwidmen.

Im Jahr 2011, vor Eröffnung des Fachmarkzentrums „Stadtgalerie“ im Februar 2012, hatte der Gemeinderat beschlossen, die Straße Zur Tuchbleiche als „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen. Von Westen, also vom Kreisverkehr Hauptstraße/Güterstraße kommend, war das Befahren nur bis zur Einmündung Gerbereistraße beziehungsweise Garagenanlage Zur Tuchbleiche 27 erlaubt. Dadurch versprach man sich damals ein geringeres Verkehrsaufkommen und eine Beruhigung des Verkehrs zugunsten der Anwohner.

Umleitung im Zuge des Hauptstraßenumbaus

Im Zuge der Umgestaltung der oberen Hauptstraße musste 2022 der Verkehr einschließlich des Linienbusverkehrs über die Straße Zur Tuchbleiche geführt werden. Die „unechte Einbahnstraße“ wurde aufgelöst und die Straße in beide Richtungen freigegeben. Darüber hinaus wurden auch die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie Aufpflasterungen, Bodenwellen und „Berliner Kissen“, zurückgebaut.
In der Gemeinderatssitzung erläuterte Jürgen Morlock von der Fachgruppe 3.2, Ordnungswesen/Straßenverkehr, dass mit der Fertigstellung der Umgestaltung der Hauptstraße von der Straßenverkehrsbehörde die Verkehrssituation in der Tuchbleiche hinsichtlich der Verkehrsführung neu bewertet wurde. Ergebnis der objektiven Untersuchung war, dass keine straßenverkehrsrechtlichen Gründe bestehen, die Straße Zur Tuchbleiche zur „unechten Einbahnstraße“ zu machen.

Keine auffälligen Geschwindigkeiten

„Der Straßenquerschnitt beträgt sechs Meter. Auf der Fahrbahn parken keine Fahrzeuge, es sind ausreichend öffentliche Parkflächen vorhanden“, so Morlock. Des Weiteren bestehe keine unmittelbare Wohnbebauung an der Straße; diese sei neben den Parkplätzen durch breite Gehwege und teilweise Grünstreifen mit Baumbepflanzung abgegrenzt. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Straße Zur Tuchbleiche um eine breite Straße mit nur leicht kurvigem Streckenverlauf handelt und dort keinerlei Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken, seien die Geschwindigkeiten – auch im Vergleich zu anderen gemessenen Straßen im Tempo-30-Bereich – äußert niedrig.
Auch die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Mannheim sei absolut unauffällig. „Von März 2022 bis November 2024 waren in der Tuchbleiche keine Unfälle mit Fußgängern und nur zwei selbstverschuldete Unfälle mit unachtsamen Radfahrern zu verzeichnen.“ Alle weiteren Unfälle beträfen ausschließlich Kraftfahrzeuge und ereigneten sich vorwiegend aufgrund von Unachtsamkeit beim Ein- und Ausparken.

Straßenverkehrsbehörde hat das letzte Wort

Der Gemeinderat hatte zwar 2022 für die Umwidmung der Straße wegen der Baumaßnahmen gestimmt, allerdings trifft ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtliche Anordnungen. Diese beruhen auf der Straßenverkehrsordnung und entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Beschlüsse oder Vorgaben des Gemeinderates haben daher keine bindende Wirkung. Sie können jedoch bei der Aufbereitung des Sachverhalts sowie bei der Ausübung etwaiger Ermessensspielräume einfließen. „Da nach Auffassung der Verwaltung allerdings schon die Voraussetzungen einer verkehrsrechtlichen Anordnung für eine ‚unechte Einbahnstraße‘ nicht erfüllt sind, steht dies einer Anordnung grundsätzlich entgegen“, heißt es abschließend in der Verwaltungsvorlage. (dyh)

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