Bei uns in Deutschland ist Bürokratie nicht nur ein fester Bestandteil der Verwaltung – sie ist fast schon eine eigene Disziplin. Ein aktuelles Beispiel, das vielerorts Schule macht, zeigt, wie behördliche Vorschriften und das reale Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger auseinanderklaffen. Viele Menschen im Stadtteil Kirrlach fordern seit geraumer Zeit die Einrichtung eines Zebrastreifens an der viel befahrenen Waghäuseler Straße vom Parkplatz zur Eisdiele, da dort auch viele Kinder die Straße queren. Doch die Antwort der zuständigen Polizeibehörde in Karlsruhe lautet u. a. es liege „keine Unfallschwerehäufung“ oder „Gefährdung der Fußgänger vor, die eine Maßnahme wie einen Zebrastreifen“ rechtfertige. Auch sind die beiden Zebrastreifen am Kreuz und bei der Bäckerei Görtz nicht weit genug entfernt, sodass ein Zebrastreifen an dieser Stelle nicht gerechtfertigt ist.
Prävention? Fehlanzeige. Statt vorbeugend zu handeln und potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu entschärfen, wird häufig auf statistische Daten zurückgegriffen – und zwar solche, die erst nach einem Unfallereignis entstehen. Salopp gesagt: Erst wenn jemand angefahren wurde, wird über einen Zebrastreifen nachgedacht.
Diese Denkweise hat ihre Wurzeln in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die konkrete Kriterien für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs vorgibt. Sicherheit wird somit quantifiziert – und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung bleibt außen vor.
Fazit: Natürlich brauchen wir klare Regeln und Verfahren. Doch wenn Vorschriften zur reinen Verhinderungslogik werden und präventives Handeln blockieren, läuft etwas grundlegend schief. Es kann nicht sein, dass man erst Opfer zählen muss, bevor gehandelt wird. Sicherheit im Straßenverkehr sollte nicht an Paragraphen scheitern – sondern sich am Menschen orientieren.
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