Stadt Karlsruhe
76228 Karlsruhe
Aus den Rathäusern

Keine Ausgabe mehr von Bti-Tabletten gegen Stechmücken

Änderung an der Biozidrechts-Durchführungsverordnung wirkt sich auf Bti-Tabletten aus Zur Bekämpfung der Stechmücken hat die Stadtverwaltung die...

Änderung an der Biozidrechts-Durchführungsverordnung wirkt sich auf Bti-Tabletten aus

Zur Bekämpfung der Stechmücken hat die Stadtverwaltung die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS e.V.) bereits seit mehreren Jahren beauftragt.

Im Kampf gegen die Stechmücken haben sich Bti-Tabletten bewährt, wenn sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Wasseransammlungen nicht verhindern lassen. Bei Bti-Tabletten handelt es sich laut EU-Verordnung Nr. 528/2012 um Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide).

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Abgabe von Bioziden der Produktart 18 ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich ist (§§ 10 bis 13 der ChemBiozidDV). Die Person, die die Tabletten ausgibt, muss also in der Lage sein, andere über das Biozid aufzuklären.

Die Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger darf nur noch erfolgen, wenn die Ausgabe bei der Gemeinde durch Personen erfolgt, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.

Am Donnerstag, dem 5. Juni 2025 von 10 bis 16 Uhr können Bürgerinnen und Bürger bei den Ständen des Gartenbauamtes auf dem Marktplatz kostenfrei Bti-Tabletten erhalten. An diesem Tag führt die Stadt Karlsruhe die Hausmesse durch und es wird sachkundiges Personal für die Ausgabe anwesend sein.

Erscheinung
Wettersbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

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von Stadt Karlsruhe
15.05.2025
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