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Keine Ausgabe mehr von Bti-Tabletten gegen Stechmücken – Änderung an der Biozidrechts-Durchführungsverordnung wirkt sich auf Bti-Tabletten aus

Zur Bekämpfung der Stechmücken hat die Stadtverwaltung die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS e. V.) bereits seit...

Zur Bekämpfung der Stechmücken hat die Stadtverwaltung die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS e. V.) bereits seit mehreren Jahren beauftragt.

Im Kampf gegen die Stechmücken haben sich Bti-Tabletten bewährt, wenn sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Wasseransammlungen nicht verhindern lassen. Bei Bti-Tabletten handelt es sich laut EU-Verordnung Nr. 528/2012 um Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide).

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Abgabe von Bioziden der Produktart 18 ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich ist (§§ 10 bis 13 der ChemBiozidDV). Die Person, die die Tabletten ausgibt, muss also in der Lage sein, andere über das Biozid aufzuklären.

Die Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger darf nur noch erfolgen, wenn die Ausgabe bei der Gemeinde durch Personen erfolgt, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.

Am Donnerstag, den 5. Juni 2025, von 10 bis 16 Uhr können Bürgerinnen und Bürger bei den Ständen des Gartenbauamtes auf dem Marktplatz kostenfrei Bti-Tabletten erhalten. An diesem Tag führt die Stadt Karlsruhe die Hausmesse durch, und es wird sachkundiges Personal für die Ausgabe anwesend sein.

Die Stadt Karlsruhe arbeitet mit der KABS an Möglichkeiten, wie zukünftig die Ausgabe der Bti-Tabletten erfolgen kann. Eine Abgabe an der Rathauspforte und in den Ortsverwaltungen ist leider nicht mehr möglich.

Alternativen zu Bti-Tabletten

Die Stadtverwaltung ist bemüht, die Wartezeit bis zur erneuten Ausgabe von Bti-Tabletten so kurz wie möglich zu halten. Zur Stechmückenprävention gibt es auch andere Ansätze:
- Gefäße so lagern, dass sich kein Wasser darin ansammeln kann,
- Behältnisse lückenlos abdichten (z. B. Regentonne mit einem engmaschigen Moskitonetz mit Gummizug),
- 1-mal-wöchentliches, vollständiges Entleeren von wassergefüllten Behältnissen,
- Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchspülen.

Bei einer Hochwassersituation wird die KABS weiterhin Bekämpfungsmaßnahmen durchführen. Die Änderung hat nur Auswirkung auf die Abgabe von Bti-Tabletten zur Behandlung in der bebauten Ortslage. Die Anwendung von Bti zur Regulierung der Stechmückenentwicklung in den Hochwassergebieten ist dadurch nicht eingeschränkt.

Erscheinung
Grötzingen Aktuell
Ausgabe 20/2025
von Stadt KarlsruheRedaktion NUSSBAUM
16.05.2025
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