Das Ordnungsamt Großbottwar weist darauf hin, dass in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten ist (§ 23 Abs.1 der 1. SprengV)!
Dies bedeutet, dass in der historischen Altstadt von Großbottwar keine Feuerwerkskörper und Knallkörper gezündet werden dürfen.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.