Aus den Rathäusern

Keine Feuerwerks- und Knallkörper in der historischen Altstadt

Das Ordnungsamt Großbottwar weist darauf hin, dass in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern...

Das Ordnungsamt Großbottwar weist darauf hin, dass in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten ist (§ 23 Abs.1 der 1. SprengV)!

Dies bedeutet, dass in der historischen Altstadt von Großbottwar keine Feuerwerkskörper und Knallkörper gezündet werden dürfen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2023
von Bürgermeisteramt GroßbottwarBürgermeisteramt Großbottwar
21.12.2023
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