Bürgermeister Schellenberg konnte dreizehn Mitglieder des Gemeinderates sowie Zuhörerinnen und Zuhörer aus der Bürgerschaft begrüßen.
- Besichtigung nach den Umbauarbeiten
Im Juni 2024 wurde mit den Abbrucharbeiten/Entkernungsarbeiten im Rathaus Wurmlingen begonnen. In der vergangenen Woche ist die Gemeindeverwaltung aus dem Provisorium, d. h. aus den Containern, wieder in das Rathaus umgezogen. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung und damit der ersten Gemeinderatssitzung in dem sanierten Rathaus wurden das Gremium und die Zuhörer*innen aus der Bürgerschaft zu einem Rundgang durch das Rathaus eingeladen. Sicherlich ist noch nicht alles nach dem Umzug am richtigen Platz, aber bei einem Rundgang kann man sich sicherlich ein sehr gutes Bild von dem Abschluss der Umbauarbeiten verschaffen und vermitteln. Im Außenbereich sind noch entsprechende Arbeiten notwendig. In den ausgestatteten Büroräumen sind neue und moderne Arbeitsplätze entstanden.
Der Gemeinderat besichtigt die einzelnen Räume des Rathauses nach den Umbauarbeiten.
Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
Am Freitag, dem 20.03.2026, fand die Feuerwehrhauptversammlung statt. In dieser Feuerwehrhauptversammlung standen die Wahlen für den stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und die Wahl für den Feuerwehrausschuss an.
In dieser Feuerwehrhauptversammlung haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wurmlingen in geheimer Wahl mit großer Mehrheit Herrn Tobias Heinzelmann für 5 Jahre zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gewählt.
Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes und § 9 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wurmlingen bedarf diese Wahl der Zustimmung durch den Gemeinderat.
Die Aufgabe des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten stellt ein sehr vielfältiges Anforderungsprofil dar. Von den Einsätzen, ob dies technische Hilfeleistung oder Brandbekämpfung ist und eine Vielzahl von anderen Aufgaben wie Brandwache, Unterstützung von anderen Vereinen, die Gemeinde bei verkehrsregelnden Maßnahmen, Schiffle schwimmen und Jugendfeuerwehr ist eine hohe Qualifikation und ein sehr hohes Engagement notwendig.
Wir freuen uns, dass Herr Tobias Heinzelmann für dieses verantwortungsvolle Amt zur Verfügung steht und damit eine weitere Kontinuität bei der Freiwilligen Feuerwehr gegeben ist. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit und sein großes Engagement, auch der Bereitschaft, die weiteren Qualifikationen zu erlangen, gebührt ihm Anerkennung und wir freuen uns über diese Wahl.
Ebenfalls danken wir Herrn Kiskanc, der bisher stellvertretender Feuerwehrkommandant war, für seine langjährige gute und verantwortungsvolle Funktion als stellvertretender Feuerwehrkommandant.
Die Gemeindeverwaltung schlägt gegenüber dem Gemeinderat vor, die Wahl von Herrn Tobias Heinzelmann als stellvertretenden Feuerwehrkommandanten zu bestätigen.
Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Tobias Heinzelmann zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr zu.
- Bestätigung der Beauftragung der Außenanlagenarbeiten
Im Zuge der abschließenden Arbeiten beim Rathaus Wurmlingen sind auch im Außenbereich noch verschiedene Anpassungsarbeiten notwendig. Unter anderem noch die Anbindung einer Abwasserleitung im rückwärtigen Bereich des Rathauses, mit den dann in der Folge notwendigen Pflasterarbeiten.
Ebenso für die Mülleimer, die bisher innerhalb des Rathauses platziert waren, Standflächen bzw. Boxen im rückwärtigen Bereich und ebenfalls in Richtung Osten die Erhöhung der Einfassung, damit die Überdeckung der Einführung der Wärmeleitungen der Geothermie besser geschützt bzw. frostsicher abgedeckt sind. Außerdem die Pflasterung der Eingangssituation des künftigen barrierefreien Eingangs auf der Rückseite des Rathauses.
Die Arbeiten wurden auf die unabdingbaren Arbeiten beschränkt. Es werden weitere Flächen als Provisorium belassen, die für die Gestaltung des Rathausvorplatzes bzw. des Seitenbereiches mit vorgesehen sind. Sollten hier andere gestalterische Eckpunkte, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, umgesetzt werden, so würde dies weitere Kostenfolgen haben. Aus diesem Grund haben wir dies, wie bereits genannt, nur auf das Notwendigste beschränkt.
Durch das Architekturbüro Munz wurden diese Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Bei der Submission am 27.03.2026 sind 3 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot erfolgte von der Firma Schöppler, Meßkirch zum Bruttopreis von 25.734,94 €. Weitere Angebote von der Firma Wiljotti mit 26.129,70 € und der Firma Feger mit 26.924,71 €.
Da die Gemeinderatssitzung erst am 27.04.2026 ist, haben wir den Auftrag bereits erteilt, damit diese Arbeiten zeitnah umgesetzt werden können und um auch die Zugänglichkeit für den barrierefreien Eingang im rückwärtigen Bereich des Rathauses zeitnah herstellen zu können. Wir bitten um Bestätigung dieser Auftragsvergabe.
Wie bekannt, wird die Innensanierung und damit auch diese Maßnahme aus der städtebaulichen Erneuerung mit 50 % gefördert.
Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe an die Firma Schöppler, Meßkirch zum Bruttopreis von 25.734,94 €.
Die Digitalisierung kommunaler Verwaltungsleistungen stellt eine zentrale Aufgabe für eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung dar. Außerdem besteht aufgrund des Onlinezugangsgesetzes eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung. Ziel ist es, den Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zu vereinfachen und medienbruchfreie Prozesse zu schaffen.
Genau deshalb soll eine digitale Plattform, namens „Rathaus-Next EGov“, etabliert werden, über die Bürgerinnen und Bürger Anträge bequem online stellen können. Die Plattform wird in Kooperation mit einem ortsansässigen Unternehmen, der Develoup Gbr – Digitale Wende, entwickelt. Sie haben sich spezialisiert auf die Anforderungen von kleineren Kommunen.
Bereits im Vorfeld wurden einige Abstimmungen mit den Projektpartnern durchgeführt.
Die Einführung erfolgt in mehreren Schritten. Erste Anträge sind bereits auf der Homepage verfügbar. Das Login ist beispielsweise über die Bund-ID oder ein Elster-Zertifikat möglich. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, sich erst mal ohne entsprechende Zugänge zu registrieren.
Schrittweise soll eine Erweiterung des Antragsangebots erfolgen, sodass zukünftig einige Anträge noch dazukommen werden.
Die Mitarbeitenden der Verwaltung wurden frühzeitig über das Vorhaben informiert. Schulungen und begleitende Maßnahmen zur Einführung der Plattform werden parallel angeboten.
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
Auch in Zukunft wird Rathaus-Next EGov kontinuierlich weiterentwickelt. Geplant sind unter anderem die Integration weiterer Online-Anträge, die Anbindung von Bezahlsystemen, zusätzliche Schnittstellen zu Fachverfahren sowie der Einsatz neuer Technologien wie KI-gestützter Formularlösungen.
Die Gemeinde Wurmlingen lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, die neuen digitalen Services zu nutzen und von den Vorteilen der modernen Verwaltung zu profitieren.
Der Gemeinderat nimmt die Einführung von Rathaus-Next zur Kenntnis.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat in dem Verfahren zur Endlagersuche weitere Flächeneingrenzungen vorgenommen. Aktuell ermittelt die BGE im Schritt 2 der Phase I Standortregionen, die anschließend in der Phase II des Verfahrens weiter erkundet werden sollen.
Die Erarbeitung des Standortregionenvorschlags soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Dabei wurden bisher Gebiete mit schlechter oder geringer Eignung als Gebiete der Kategorie D und C farblich in Orange und Gelb dargestellt und Gebiete, bei denen der Prüfschritt 1 und 2 noch nicht abgeschlossen war, wurden weiterhin in Grau dargestellt.
Auf dem aktuellen Übersichtsplan mit dem aktuellen Arbeitsstand für die Gemeinde Wurmlingen ist ersichtlich, d. h. aufgrund der gelben Einfärbung wurde eine geringe Eignung festgestellt. Die weitere Veröffentlichung von ersten Gebieten der Kategorie B ist für den Herbst 2026 vorgesehen.
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand zur Kenntnis.
7.1 | Stellungnahme zum Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls und Erweiterung der bestehenden Fahrsilos, Umnutzung bestehender Fahrsilos 6+7 als Festmistlagerfläche |
Der Landwirt des Aussiedlerhofs, Mühlenweg 4 plant die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls und Erweiterung der bestehenden Fahrsilos, sowie die Umnutzung der bestehenden Fahrsilos 6+7 als Festmistlagerfläche.
Geplant ist das Bauvorhaben auf den Flurstücken 3602, 3567, 3598 und 3606.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist daher nach den Vorschriften des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Vorgesehen ist die Erweiterung eines bestehenden Stallgebäudes durch einen Anbau.
Die Erweiterungsfläche beträgt ca. 1.366 m², wodurch sich die Gesamtfläche des Stallgebäudes von derzeit rund 1.312 m² auf künftig etwa 2.678 m² erhöht.
Des Weiteren ist auf dem Flurstück 3563 die Umnutzung zu einem Festmistlager geplant.
Die Erweiterung der bestehenden Fahrsiloanlagen ist im hinteren Bereich des Flurstücks 3567 vorgesehen.
Zur näheren Darstellung des Vorhabens wird auf die beigefügten Planunterlagen verwiesen.
Über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Vorhaben ist im Außenbereich privilegiert.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen.
7.2 | Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für das Flurstück 4877, Tulpenweg, Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage |
Auf dem Grundstück Tulpenweg, Flst. 4877 soll der Neubau eines neuen Wohnhauses mit Doppelgarage erfolgen.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Riedenstall II“, weshalb die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 30 BauGB zu beurteilen ist.
Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht bzw. die notwendigen Befreiungen erteilt werden.
Die Erteilung von Befreiungen ist bezüglich folgender Planungen notwendig:
- Bebauung im Pflanzgebot
Es wird eine Befreiung für die teilweise Inanspruchnahme der festgesetzten Pflanzfläche beantragt. Diese betrifft die Errichtung von zwei Lichtschächten sowie die Aufstellung einer Wärmepumpe innerhalb des Pflanzgebots.
- Überschreitung der zulässigen Wandhöhe
Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Wandhöhe von 4,00 m wird überschritten. Die geplante Wandhöhe beträgt 6,38 m.
- Überschreitung der zulässigen Firsthöhe
Die festgesetzte maximale Firsthöhe von 8,00 m wird geringfügig überschritten. Die geplante Firsthöhe beträgt 8,08 m.
- Abweichung von der Dachform der Garage
Für die geplante Garage wird eine Befreiung von der festgesetzten Dachform beantragt. Die Ausführung erfolgt mit einem Flachdach.
- Abweichung von der festgesetzten Dachneigung des Wohnhauses
Die festgesetzte Dachneigung wird teilweise unterschritten. Für das Wohnhaus ist eine Dachneigung von 17° vorgesehen. Die festgesetzte Dachneigung für ein Satteldach würde bei 25°-40° und für ein Pultdach bei 12°-20° liegen.
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und berühren die Grundzüge der Planung nicht. Außerdem wird die Grundflächenzahl (noch) eingehalten und das Baufenster wird nicht mit dem Bau des Wohnhauses überschritten. Sämtliche Befreiungen werden daher empfohlen, da in diesem Baugebiet dies an anderer Stelle in vergleichbaren Bauvorhaben bereits so umgesetzt wurde.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen sowie die notwendigen Befreiungen.
7.3 | Stellungnahme zum Bauantrag auf Anbau einer Garage, Flurstück 709/2 |
Der Eigentümer des Flurstücks 709/2 plant auf dem genannten Grundstück den Anbau einer weiteren Garage im Außenbereich.
Da das Bauvorhaben im Außenbereich errichtet werden soll, ist es nach § 35 BauGB zu beurteilen. Über die Zulässigkeit wird nach § 36 Abs. 1 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
Der Bauherr plant die Errichtung einer Garage mit einer Grundfläche von ca. 32 m² und einem Rauminhalt von ca. 107 m³. Die Garage soll mit einem Pultdach ausgeführt und an die bestehende Garage angebaut werden.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Daher wird die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Die Gemeinde Rietheim-Weilheim wird durch die Baurechtsbehörde parallel als Fachbehörde beteiligt.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Anbau einer Garage
7.4 | Stellungnahme zum Bauantrag für die Aufstellung eines Verkaufscontainers (Metzgerei) für die Gemeinde Wurmlingen |
Die Metzgerei Dreher plant, wie bereits in der Vergangenheit schon mal angesprochen, einen Verkaufscontainer zu errichten. Hierfür eignet sich die Fläche bei der „Insel“, An der Steig, Flurstück 403. Hierfür ist in der Zwischenzeit auch der Bauantrag eingegangen.
Das Baugrundstück liegt nicht innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der geplante Selbstbedienungs-Verkaufscontainer weist eine Grundfläche von 7 m x 3 m auf und erreicht eine Höhe von 3 m.
Über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Der geplante Standort erscheint für die Nutzung geeignet. Es ist davon auszugehen, dass der Verkaufscontainer künftig gut angenommen wird und ein entsprechender Betrieb stattfindet.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen.
Der Haushaltserlass wurde durch das Landratsamt Tuttlingen bekanntgegeben. Dadurch erfolgten die Genehmigung und Bestätigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung der Gemeinde Wurmlingen und des Eigenbetriebs. Gerne möchten wir dies zum Anlass nehmen, dem Kämmerer Stefan Kohli nochmals besonderen Dank auszusprechen.
In der Kalenderwoche 17 erfolgte der Umzug ins Rathaus. Der Einsatz der Teams des Bauhofs und des Rathauses hat einen reibungslosen Ablauf ermöglicht. An dieser Stelle gilt ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeitenden für die geleistete Arbeit.
Auch der Sitzungssaal wurde mit neuer Medientechnik ausgestattet. Diese Ausstattung ist ebenfalls förderfähig. Es erfolgte der Einbau eines digitalen Whiteboards, um auch in den Sitzungen nun auf moderne und verlässliche Technik zurückgreifen zu können.
Die öffentliche Sitzung wurde um 19.45 Uhr beendet und es wurde zu einer nichtöffentlichen Sitzung übergeleitet.