
Bürgermeister Schellenberg konnte 12 Mitglieder des Gremiums zur Gemeinderatssitzung begrüßen. Außerdem weitere Zuhörer*innen aus der Bürgerschaft.
In verschiedenen Sitzungen hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Frage der weiteren Entwicklung der Konzenbergschule Wurmlingen befasst. In nicht öffentlicher Sitzung wurde mit deutlicher Mehrheit der Beschluss gefasst, das Verfahren zur Regionalen Schulentwicklung einzuleiten.
In den zurückliegenden Jahren wurde an der Konzenbergschule das Ganztagesgebäude, das Konzenberger Schloß und das Grundschulgebäude saniert. Das Hauptgebäude ist in einem schlechten Zustand. Mit der provisorischen Dachsanierung haben wir zwar Zeit gewonnen von ein paar Jahren, es steht aber die grundsätzliche Weichenstellung an.
Unabhängig davon muss aber auch über die äußeren Rahmenbedingungen nachgedacht und über eine weitere perspektivische Entwicklung der Konzenbergschule diskutiert werden.
Aktuell haben wir laut Statistik 13 Anmeldungen in der 5. Klasse an der Konzenbergschule. Von den angemeldeten Fünftklässlern kommen nur 3 aus dem Jahrgang aus Wurmlingen.
Die regionale Schulentwicklungsplanung schreibt als Voraussetzung vor, dass mindestens 16 Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung in der Sekundarstufe notwendig sind. Werden diese 16 nicht erreicht, gibt es einen „Blauen Brief“. Das sogenannte Hinweisverfahren wurde vom Staatlichen Schulamt angekündigt. Bei zweimaligen Hinweisverfahren ist das Regierungspräsidium verpflichtet, eine Schule zu schließen.
Die Schülerzahlen bauen sich zwar nach der 5. Klasse, insbesondere meistens in der 7. und 8. Klasse durch Schülerinnen und Schüler, die von den Gymnasien oder den Realschulen kommen, auf, die 5. Klassen sind aber entscheidend.
Die politischen Rahmenbedingungen sind ebenfalls offen. Am 08.03.2026 sind Landtagswahlen. Offen ist auch die perspektivische Entwicklung der Schullandschaft. Gesichert sind sicherlich die Gymnasien. Wie die weiteren Schulen in der Zukunft aufgestellt werden sollen und welche Konzentrationsprozesse, d. h. Fusionierung von kleineren Schulen, um eine bessere Lehrerversorgung zu erreichen, erfolgen werden, muss in die Überlegung ebenfalls mit einfließen.
Beispielsweise wird auch an der Konzenbergschule immer mal wieder der Ressourceneinsatz, beispielsweise beim Spanischunterricht, bei dem aktuell die Klassengröße bei fünf liegt, aber die Mindestgröße von über 20 Voraussetzung wäre, kritisch angemerkt.
Wir haben darauf aufbauend eine grobe Kostenermittlung durchgeführt, um auch hier den Diskussionsprozess zu konkretisieren.
Aktuell hat das Hauptgebäude eine Grundfläche von rund 1.000 m². Bei den Überlegungen für einen Ersatzbau wird immer nach einer Erneuerung des Gebäudes, aber auch der Erweiterung der Raumfläche gefragt, insbesondere nach einer 3-Geschossigkeit, um auch weitere konzeptionelle Schulkonzepte umzusetzen.
Das heutige Hauptgebäude steht auf dem verdolten Faulenbach, sodass man auch die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie betrachten muss, die einen Rückbau zu einem naturnahen Gewässer fordert.
Hinsichtlich der Bruttogeschossfläche wären dies dann rund 3.000 m² und wir haben einen Kostenansatz von 3.840,00 €/m² an Herstellungskosten entsprechend dem Baukostenindex angenommen.
Dieser Baukostenindex wird jährlich fortgeschrieben, d. h. sicherlich im November 2025 ergeben sich hier neue und damit auch höhere Zahlen. Diese Herstellungskosten haben wir herausgegriffen, analog der Kostenschätzung für die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, die uns vom Landkreis Tuttlingen vorliegt.
Bei dieser Kubatur muss mit Herstellungskosten von mindestens 12.000.000,00 € gerechnet werden. Darüber hinaus muss auch der Abbruch und dann auch vorbereitende wie auch nachgelagerte Arbeiten bei den Außenanlagen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls nochmals eine zusätzliche Ausweichmöglichkeit für die jetzt vorhandenen Klassenräume, d. h. weitere Container, wofür wir einen Kostenansatz von in der Summe 2.000.000,00 € angesetzt haben. Wir müssen grob mit Herstellungskosten von rund 14.000.000,00 € rechnen.
Ebenfalls haben wir den Abstimmungsprozess mit dem Regierungspräsidium Freiburg Oberschulamt durchgeführt. Zielsetzung war, die möglichen Zuschüsse aus der neuen Schulbauförderrichtlinie zu quantifizieren, um dann auch den Nettoanteil einschließlich der Beteiligung der Umlandgemeinden besser und verlässlich berechnen zu können.
Die Abstimmung mit Herrn Spruch vom Regierungspräsidium Freiburg hat aber eine andere Konkretisierung ergeben, d.h. dass aktuell die Baukosten bzw. das Raumprogramm und anderes mehr noch gar nicht geprüft wird. Aufgrund der aktuellen Schülerzahl würde ein Antrag auf Schulbaufördermittel abgelehnt bzw. zurückgestellt werden müssen. Es müssen erst stabile Anmeldezahlen über einen mehrjährigen Zeitraum gegeben sein, damit überhaupt Aussicht und damit auch eine nachhaltige Investitions- und Bezuschussungsmöglichkeit gegeben ist für eine Schulbauförderung.
Wir haben fiktiv eine Förderung in der Größe von 4 bis 4,5 Mio. € an Schulbauförderung / auswärtigen Anteil und anderes mehr ermittelt, sodass eine Nettobetrachtung von rund 10.000.000,00 € nach Abzug der Schulbauförderung anzurechnen wäre.
Hinsichtlich der Beteiligung der Umlandgemeinden haben wir nun auch das aktuelle Verhandlungsergebnis, d. h. 75 % der Investitionskosten werden angerechnet und dann auf den auswärtigen Anteil, der aktuell rund 65 % beträgt, verteilt. Dies würde eine Beteiligung der Umlandgemeinden in einer Größe von 3,5 Mio. € bedeuten, sodass wir im Vergleich einen Nettoanteil von rund 6,5 Mio. € netto für die Gemeinde Wurmlingen rechnen müssen.
Wie aber bereits genannt, stellt dies nur eine fiktive Berechnung dar, da wir aktuell die Voraussetzungen für eine Schulbauförderung nicht erfüllen.
Auch die demographische Entwicklung haben wir so weit recherchiert. Ein mögliches Schulgebäude muss auch über mehrere Jahre und Jahrzehnte gesehen werden. Auf Grund der demographischen Entwicklung wird von einer grundsätzlich stabilen Schülerzahl ausgegangen.
Wenn man alle Für und Wider in eine Waagschale legt, so ist nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung das Pendel ausschlagend in eine Schließung des Sekundarbereichs und eine Konzentration auf eine gute Grundschule.
Eine gute Grundschule kann in den Gebäuden Ganztagesgebäude, Grundschule und Konzenberger Schloß bestens umgesetzt werden, einschließlich des Rechtsanspruchs im Grundschulbereich.
Damit würden dann auch die Gebäude, d.h. das Hauptgebäude und die Container, entfallen undkönnten dann abgebrochen bzw. entfernt werden.
Ein Antrag auf Schließung der Sekundarstufe gilt entsprechend § 30 Schulgesetz. Ab einem bestimmten Zeitpunkt können keine Fünftklässler mehr aufgenommen werden. Die Schule kann aber dann nicht aufgelöst werden, sondern es ist ein gleitender Prozess und die Schüler/innen, die an der Konzenbergschule sind, werden auslaufend weiter beschult. Aus den Erfahrungen anderer Schulen läuft dieser Zeitraum noch rund 4 Jahre, bis dann der Unterricht nicht mehr in der entsprechenden Struktur angeboten werden kann.
Über die Beratung der Einleitung der Regionalen Schulentwicklung haben wir die Schulleitung, das Lehrerkollegium, alle Mitarbeiter/innen an der Konzenbergschule, den Elternbeirat sowie das Schulamt und die Nachbargemeinden informiert.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es notwendig, diese Weichenstellung zu treffen, da sicherlich auch wieder weitere Reparaturen am Hauptgebäude anfallen. Diese Reparaturen, die zum laufenden Betrieb notwendig sind, werden selbstverständlich getätigt, größereModernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können aber sicherlich nicht mehr getätigt werden.
Auch aus dem Gremium wird betont, dass mehrere Faktoren bei dieser Entscheidung Einfluss genommen haben, diese Entscheidung sicherlich nicht leicht getroffen wird und die Konsequenzen umfangreich diskutiert wurden.
Der Gemeinderat bestätigt einstimmig diese Antragstellung auf Schließung der Sekundarstufe nach§ 30 Schulgesetz.
Bei der Feuerwehr sind drei Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz. Das HLF 20, das im Wesentlichen für die technische Hilfeleistung konzipiert ist, wurde im Jahr 2004 angeschafft.
Wir haben bereits darüber berichtet, dass dieses Fahrzeug zwischenzeitlich 21 Jahre alt ist und darüber hinaus ein Beschaffungsprozess von rund 5 Jahren einkalkuliert werden muss. Dies bedeutet, dass bei einer Ersatzbeschaffung das heutige Fahrzeug rund 25 Jahre alt sein dürfte, mit der Frage der Ersatzteilbeschaffung bzw. der zunehmenden Reparaturnotwendigkeiten.
Für die Stellung eines Förderantrags bzw. Grundlage für eine Ersatzbeschaffung ist die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans. Der Feuerwehrbedarfsplan zeigt zum einen die Gemeindestruktur mit den entsprechenden Risiken und Gefahren, die Ausstattung, aber auch die Einsatzfähigkeit.
Die Feuerwehrbedarfsplanung wurde hierbei ebenfalls berücksichtigt.
Diesen Feuerwehrbedarfsplan haben wir in Abstimmung mit dem Feuerwehrkommandanten erstellt, aber auch gleichzeitig in einer Besprechung mit dem Kreisbrandmeister Herr Narr besprochen, präzisiert und steht in dieser Entwurfsfassung zur Beschlussfassung im Gemeinderat an.
Als erster Schritt ist dieser Feuerwehrbedarfsplan durch den Gemeinderat zu bestätigen. Die Ersatzbeschaffung eines HLF 10 bzw. eines HLF 20 stellt neben dem mehrjährigenBeschaffungsprozess eine erhebliche Investition dar. Die Preisklasse von einem HLF 10 und einemHLF 20 bewegt sich in einer Größenordnung von 700.000,00 € - 800.000,00 €. Der Unterschied bei den Investitionskosten zwischen HLF 10 und HLF 20 beläuft sich, je nach Ausstattung, zwischen 100.000,00 € - 150.000,00 €, was ein HLF 10 günstiger macht. Der Unterschied bei der Förderung beläuft sich auf 10.000,00 € zwischen HLF 10 und HLF 20, was sicherlich bei dieser Größenordnung keine große Relevanz hat. Dieses Delta kann zudem durch die Weiternutzung von bestehendem Equipment eingedämmt werden.
Ein neues HLF 10 ist von der Ausstattung sicherlich vergleichbar mit dem heutigen HLF 20. Die Standards und die Normen haben sich in dieser Zeit deutlich weiterentwickelt.
Aufbauend auf der Beratung und Beschlussempfehlung des Technischen Ausschusses für die Feuerwehrbedarfsplanung, wurde noch am 22.11.2025 eine Besichtigung durchgeführt. Neben einer Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr Wurmlingen waren die Mitglieder des Technischen Ausschusses, die das HLF 10 bei der Freiwilligen Feuerwehr Tuttlingen-Nendingen besichtigen und im Anschluss das HLF 20 bei der Freiwilligen Feuerwehr Gosheim. Im Vorfeld wurde nochmals der aktuelle Zustand des heute eingesetzten HLF 20 bei der Freiwilligen Feuerwehr Wurmlingen besichtigt, um einen entsprechenden Überblick und Vergleichsmöglichkeit zu haben. Durch die Besichtigung wurde deutlich, dass die Neubeschaffung eines HLF 20 sicherlich Sinn macht.
Im Anschluss kann dann der Feuerwehrbedarfsplan zum Abschluss, bzw. durch den Gemeinderat bestätigt werden, was vom Beschaffungsprozess noch innerhalb des Jahres 2025 erfolgen soll.
Ein möglicher Förderantrag ist dann bis Mitte Februar 2026 zu stellen, um dann nach einer Bewilligung in die Fahrzeugkonzeption und die Ausschreibung überzugehen. Ob die Gemeinde Wurmlingen im Jahr 2026 eine Förderung erhält, ist von der Zahl der Antragstellungen bzw. der Mittelausstattung auf Landesebene abhängig.
Nach einer Ausschreibung und Auftragsvergabe ist mit einer Lieferzeit von 3 - 4 Jahren zu rechnen, so dass ein solches Fahrzeug perspektivisch im Jahr 2029 oder im Jahr 2030 zur Verfügung stehen würde.
Der Gemeinderat bestätigt den beigefügten Feuerwehrbedarfsplan, aufbauend auch auf den Informationen der Besichtigungsfahrt des Technischen Ausschusses, und legt fest, dass für die Feuerwehr Wurmlingen ein HLF 20 vorgesehen werden soll und der Förderantrag dafür eingereicht wird.
Sachstand:
Die Gemeinde Wurmlingen hatte die Initiative ergriffen, einen PV-Park auf dem Rußberg mit einer Leistung von rund 4 Megawatt zu realisieren. Der Netzverknüpfungspunkt wurde daraufhin auf dem Rußberg, d.h. bei dem Weiler Rußberg, gesichert. In der Folge hat sich die Gemeinde Rietheim-Weilheim zusammen mit einem privaten Grundstückseigentümer ebenfalls entschlossen, einen zweiten Solarpark mit einer Leistung von rund 3,4 Megawatt zu realisieren.
Im gemeinsamen Austausch wurde dann das Planungsrecht für den Flächennutzungsplan, fürden Bebauungsplan, das Blendgutachten, das Grünordnungsverfahren bis hin zum Bodengutachten veranlasst. Es war geplant, dass die Gemeinde Wurmlingen diese Investition eigenständig tätigt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein Erlös, neben der Produktion von regenerativem Strom, von
jährlich ca. 50.000,00 € berechnet.
In der Folge wurden dann die notwendigen Verfahren wie Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren umgesetzt, die beide zwischenzeitlich rechtskräftig sind. Die begleitenden Gutachten bzw. weiteren Verfahren wie das Baugrundgutachten, das Blendgutachten, das Amphibiengutachten, das Grünordnungsverfahren wurden ebenfalls abgeschlossen.
Die naturschutzrechtliche Genehmigung für die Leitungstrasse und ebenso den damals noch notwendigen Bauantrag wurde noch nicht veranlasst. Ein Bauantrag ist aber aufgrund der zwischenzeitlichen Rechtsänderung nicht mehr notwendig.
Nachdem diese rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren, wurden in einem ersten Ausschreibungspaket die Trafostationen sowohl für den Solarpark Wurmlingen als auch den Solarpark Rietheim-Weilheim und ein gemeinsames Einspeise- und Übergabegebäude an das Netz ausgeschrieben, ebenso die Kabelverlegearbeiten mit den Leitungstrassen. Vor den Sommerferien 2023 wurden diese Arbeiten nach öffentlicher Ausschreibung an die Firma Vetter, Hüfingen, beauftragt und vergeben.
Parallel wurde die öffentliche Ausschreibung für die Solarmodule mit den Untergestellen veranlasst. Beide Ausschreibungsunterlagen wurden durch die Gemeindeverwaltung Wurmlingen selbst erstellt und es sind keine Fremdkosten entstanden.
Im Zuge der Auftragsvergabe wurde eine Vergaberüge eingereicht. Dieses Rügeverfahren hat sich nun bis Sommer 2025 und ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Vergütung für PV-Strom hat sich deutlich verändert, und in eine eigene Anlage zu investieren, würde keinen Ertrag zum heutigen Zeitpunkt mehr generieren, außer man hat die Möglichkeit einer Eigenstromnutzung.
Zum einen haben wir nach wie vor das Ziel, regenerativen Strom zu erzeugen und damit auch für die Gemeinde Wurmlingen einen entsprechenden Klimabeitrag zu leisten, andererseits auch die bisher verausgabten Kosten für die rechtlichen Verfahren zurückzuerhalten.
Wir haben deshalb die Pachtverhältnisse geprüft.
Zum einen würde für die Gemeinde Wurmlingen bei einem Pachtvertrag mit der Firma Solarcomplex eine Jahrespacht von 13.140,00 € vereinnahmen und außerdem die bisherigen Projektierungskosten erstattet bekommen. Ebenso erhält die Gemeinde die Kommunalabgabe.
Der Gemeinderat hat deshalb die Verpachtung der Fläche an die Firma Solarcomplex in der Sitzung vom 03.11.2025 bestätigt.
Der Gemeinderat hat in nicht öffentlicher Sitzung am 03.11.2025 die Verpachtung der Fläche für die Realisierung eines PV-Parks auf dem Rußberg vorgenommen, was nun auch in öffentlicher Sitzung kommuniziert wird.
Wie gegenüber dem Gremium in der Vergangenheit schon berichtet, findet jeweils einmal im Halbjahr ein Austausch zwischen den 3 Kindergartenleitungen, Herrn Pfarrer Wagner, einer Vertreterin des Verwaltungszentrums der Katholischen Kirche und bei Bedarf mit der Kindergartenfachberaterin Frau Gratz, statt.
Rückblickend hat sich gezeigt, dass dieser Austausch sehr wichtig und wertvoll ist. Die aktuelle Bedarfsplanung wurde in der Sitzung kurz besprochen.
Durch die Reduzierung der Gruppenanzahl im St. Josef hat auch der Kindergarten St. Josef seine beiden Gruppen füllen können. Zwischenzeitlich ist die Einrichtung sogar mit ein, bis zu zwei Kindern überbelegt. Aufgrund der Aufnahmen aus dem Frühjahr wurde die Reserve auf nahezu null reduziert. Erst im kommenden Kindergartenjahr ist wieder ein entsprechender Puffer im Kindergarten St. Josef vorhanden.
Die heutige Planung zeigt auch, dass im Kindergarten Don Bosco und im Kindergarten „Dörfle am Bach“ keine Plätze mehr vorhanden sind. Wir können aber den Rechtsanspruch bis zu den Sommerferien 2026 abdecken.
Dieser Engpass ist ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 jedoch wieder ausgeglichen, da dann wieder Plätze im Kindergarten St. Josef zur Verfügung stehen.
Daher sollte die Aufnahme auswärtiger Kinder erstmal gestoppt werden.
Auch die Sharingplätze in den Kinderkrippen, d.h. wir hatten in der Vergangenheit die Voraussetzung geschaffen, um bspw. auch einen Krippenplatz zweifach belegen zu können, bleiben bestehen. Diese Notwendigkeit wurde in der Vergangenheit in Frage gestellt, da bei einer Nutzung der Krippe von z. B. 2 oder 3 Tagen eine freie ungenutzte Kapazität eingetreten ist.
In den Kinderkrippen haben wir nach der aktuellen Bedarfsplanung auch ausreichend Platz. Alle drei Krippen sind im Durchschnitt über das Jahr mit 7-8 bzw. 9-10 Kindern belegt. Insofern schlagen wir vor, die Sharingangebote weiter anzubieten.
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Bedarfsplan zur Kenntnis und bestätigt die Vorschläge:
Im Rahmen der letzten Technischen Ausschusssitzung wurde thematisiert, inwieweit eine Erweiterung des Sanierungsgebiets im aktuell laufenden Sanierungsprogramm angedacht werden könnte. Im Hinblick auf das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ gab es einzelne Angrenzer, die den Wunsch geäußert haben, nachträglich in das Sanierungsgebiet aufgenommen zu werden.
Die Erweiterung des Sanierungsgebiets müssen wir, wenn das Gremium sich dafür ausspricht, mit dem Regierungspräsidium Freiburg abstimmen. Auch ist zu berücksichtigen, dass eine Erweiterung nur alle drei Jahre möglich ist. Grundsätzlich bedarf es eines Beschlusses des Gemeinderates mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Dabei wird eine Frist gesetzt, in der angrenzenden Eigentümern die Möglichkeit gegeben wird, ihr Interesse an der Aufnahme in das Gebiet zu bekunden. Möglich sind nur direkt angrenzende Grundstücke/Gebäude und keine „Insellagen“. Die genauen Eckpunkte/Voraussetzungen und die zukünftige Vorgehensweise bei weiteren Anträgen auf Erweiterung werden wir dann mit dem Sanierungspartner Wüstenrot konkretisieren. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Sanierungsgebiet nur noch bis zum 30.04.2030 läuft.
Vor drei Jahren wurde eine erste Erweiterung durchgeführt.
Vor der Aufnahme der Angrenzer soll aber eine entsprechende Beratung durch Wüstenrot stattfinden, da nur umfassende Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden können.
Um das mögliche Verfahren einzuleiten und mit dem Regierungspräsidium in den Austausch zu gehen, soll die grundsätzliche Vorgehensweise im Gemeinderat beraten werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, über das Mitteilungsblatt die Möglichkeit einer Erweiterung zu kommunizieren und eine entsprechende Frist von vier bis sechs Wochen zu setzen. In dieser Zeit können sich interessierte Eigentümer mit der Gemeindeverwaltung und im zweiten Schritt auch mit Wüstenrot in Verbindung setzen, um die Umsetzung einer möglichen Sanierungsmaßnahme zu prüfen.
Die 1. Erweiterung des Sanierungsgebiets erfolgt im November 2022. Damit ist der 3-jährige Rhythmus gegeben, und bei den Erweiterungsanforderungen haben wir uns an dieser 1. Erweiterung orientiert.
Der Gemeinderat befürwortet die Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ unter Beachtung der folgenden Kriterien:
6.1Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für das Gebäude Flurstück 395, An derSteig 5, Anbau mit Wohnnutzung an das Bestandsgebäude
Das Gebäude An der Steig 5 soll um den Anbau eines Esszimmers erweitert werden. Der Anbau soll an die vorhandenen Wohnräume erfolgen, insgesamt hat das Bauvorhaben eine Fläche von etwas mehr als 10 Quadratmeter.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Baulinienplans „Bach-, Forst-, Steig- und Weilheimer Straße“, weshalb die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 30 bzw. § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht bzw. die erforderlichen Befreiungen erteilt werden können und wenn es sich ansonsten nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aus Sicht der Baurechtsbehörde wird die Genehmigungsfähigkeit bestätigt. Befreiungen sind aufgrund fehlender Festsetzungen nicht notwendig.
Über die Zulässigkeit wird nach § 36 Abs. 1 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen.
Schullastenausgleich
Das Gremium wird über die Anpassung der Schulbauförderungsrichtlinien informiert. Diese werden nun auch auf die bereits geplanten Schulsanierungen im Landkreis angewendet, sodass die
Gemeinde Wurmlingen nun 58 % der ursprünglichen Forderung zu zahlen hat. Der ursprüngliche Betrag kann damit von ursprünglich 3.299.008 € auf 1.877.471 € reduziert werden.
Sondervermögen
Aus Mitteln des LUKIV-Gesetzes erhält die Gemeinde Wurmlingen in den kommenden zwölf Jahren Mittel von insgesamt 1.857.856,34 €. Diese Mittel sind für Investitionen zweckgebunden.
Einladung des CDU-Ortsverbands
An die Gemeinderäte wird nochmals die Einladung zur politischen Bierprobe mit Andreas Jung, Dr. Maria Lena Weiss und Guido Wolf weitergeleitet. Diese startet am 10.12.2025 in der Hirschbrauerei und wird im Anschluss im Gasthaus Sonne fortgeführt.
Einladung zur Weihnachtsfeier des Athletenbunds
Eine weitere Einladung wird zur Weihnachtsfeier des Athletenbunds ausgesprochen. Am 13.12.2025 findet diese in der Schloß-Halle statt.
Abrechnung 1-Ticket
In der Zwischenzeit wurde die Abrechnung des 1-€-Tickets für das Jahr 2024 durchgeführt. Für Wurmlingen ergibt sich ein Anteil von rund 31.00,00 €, jedoch muss der Anteil der Mehreinnahmen berücksichtigt werden, sodass sich die Kosten netto auf rund 14.500 € reduzieren.
Übersicht Termine – erstes Halbjahr 2026
Die Gemeinderäte erhalten die Übersicht der Gremientermine für das erste Halbjahr 2026.
Die öffentliche Sitzung wurde um 19.41 Uhr beendet und es wurde zum nicht öffentlichen Teil der Sitzung übergeleitet.
