Aus den Rathäusern

keine Überschrift erforderlich

Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: ...
Foto: Amtsgericht Rastatt

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: Rastatt, 05.11.2024

1 K 55/23

Amtsgericht Rastatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch, 29.01.2025

09:30 Uhr

006, Sitzungssaal

Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18,

76437 Rastatt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Weisenbach

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage Anschrift

Blatt

Au

93

Gebäude- und Freifläche Jakob-Bleyer-Straße 35

714

559, BV lfd.

Nr. 1

Zusatz: BV 2/zu 1

Wegerecht an Fist. Nr. 31 Eingetragen in Blatt 42, Abt. II Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen-ohne Gewähr)

Ein-/Zweifamilienhaus; voll unterkellert; Baujahr 1964; Grundstück liegt in zweiter Reihe mit We gerecht; Wohnfläche ca. 214 m², davon 69 m² nicht ausgebaut; separate Garage;

Verkehrswert: 240.000,00 €

Weitere Informationen unterwww.versteigerungspoo.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 05.12.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht des Ver steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2440457001322, Az. 1 K 55/23, AG Rastatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Schumacher Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rastatt, 07.11.2024

Frekot, JFAng·e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeindeanzeiger Weisenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024
von Gemeinde Weisenbach
14.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Weisenbach
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto