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Wichtige Mitteilung der Gemeindekasse Zahlungserinnerung an die 4. Grundsteuerrate sowie die 4. Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 ...

Wichtige Mitteilung der Gemeindekasse

Zahlungserinnerung an die 4. Grundsteuerrate sowie die 4. Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025

Die Gemeindekasse Weisenbach möchte hiermit alle Zahlungspflichtigen darauf aufmerksam machen, dass am 15.11.2025die 4. Grundsteuerrate sowie die 4. Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig sind.

Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Weisenbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag automatisch zum oben genannten Fälligkeitstermin abgebucht. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Wir bitten Sie, für Kontodeckung zu sorgen.

Alle anderen werden gebeten, Ihre Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen und bei der Überweisung Ihr Buchungszeichen 5.0100.xxxxxx.x oder 5.0101.xxxxxx.x mitanzugeben, damit eine reibungslose Zuordnung der Zahlungseingänge möglich ist.

Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden angefangenen Monat des Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.

Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen recht herzlich.

Gemeindekasse Weisenbach

Erscheinung
Gemeindeanzeiger Weisenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
von Gemeinde Weisenbach
05.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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