Aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen Beschwerden Einzelner darf die Gemeinde künftig keine Alters- und Ehejubiläen mehr im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlichen. Diese Entscheidung beruht auf der aktuellen Rechtslage im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die einen besonders sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert.
Bisher wurden Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr sowie Ehejubiläen regelmäßig im Mitteilungsblatt genannt – meist verbunden mit Glückwünschen seitens der Gemeinde. Da eine Veröffentlichung jedoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen zulässig ist, wurde nun beschlossen, auf diese Praxis künftig vollständig zu verzichten.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die dem Schutz der Privatsphäre dient und eine rechtskonforme Kommunikation sicherstellt.
Für Rückfragen steht das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
Heidrun Reiner, Telefon 07722/96481-44, E-Mail h.reiner@schonach.de
Frank Klausmann, Telefon 07722/96481-45, E-Mail f.klausmann@schonach.de