In Zeiten extremer Hitze und Trockenheit ist die unrechtmäßige Wasserentnahme aus Bächen, Quellen oder dem Dorfbrunnen nicht nur umweltschädlich, sondern auch gesetzeswidrig. Das eigenmächtige Entnehmen großer Wassermengen ohne die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis ist verboten und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nur das Abschöpfen kleiner Wassermengen mit Handschöpfgefäßen wie Eimer oder Gießkanne ist erlaubt. Jegliche größere Entnahme ohne Genehmigung wird als Verstoß gegen das Wasserrecht gewertet und kann mit Bußgeldern oder anderen rechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Jeder Bürger ist verpflichtet, die Umwelt zu schützen. Das Bewässern mit Wasser aus Bächen, Quellen oder dem Dorfbrunnen ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Stattdessen sollte auf gesammeltes Regenwasser zurückgegriffen werden.
Wir behalten uns vor, Verstöße zu kontrollieren und entsprechend zu ahnden. Bei Verdacht auf unrechtmäßige Wasserentnahme sind wir verpflichtet, dies zu melden und rechtliche Schritte einzuleiten.