Um hygienische Bedingungen für die Pflege in der Häuslichkeit zu gewährleisten, haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, die sogenannte 40-€-Pauschale. Bei diesen Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mundschutz, Bettunterlagen, die zuzahlungsfrei monatlich nach Hause geliefert werden können. Sie dienen dem Schutz der pflegenden Angehörigen.
Um diese Pauschale nutzen zu können, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Die Pflegekasse informiert Sie dann darüber, welcher Lieferant in Ihrer Nähe infrage kommt. Sie haben auch die Möglichkeit, Kontakt zu Ihrer Apotheke oder dem Sanitätshaus Ihrer Wahl aufzunehmen, um sich zu informieren, ob diese beliefern können.
Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob die Pflegehilfsmittel auch wirklich verbraucht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, reduzieren Sie die Bestellung beim Lieferanten, um nicht unnötige Materialien lagern zu müssen.
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