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Kennen Sie die 40-€-Pauschale der Pflegeversicherung?

Um hygienische Bedingungen für die Pflege in der Häuslichkeit zu gewährleisten, haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel,...
Foto: pixabay

Um hygienische Bedingungen für die Pflege in der Häuslichkeit zu gewährleisten, haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, die sogenannte 40-€-Pauschale. Bei diesen Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mundschutz, Bettunterlagen, die zuzahlungsfrei monatlich nach Hause geliefert werden können. Sie dienen dem Schutz der pflegenden Angehörigen.

Um diese Pauschale nutzen zu können, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Die Pflegekasse informiert Sie dann darüber, welcher Lieferant in Ihrer Nähe infrage kommt. Sie haben auch die Möglichkeit, Kontakt zu Ihrer Apotheke oder dem Sanitätshaus Ihrer Wahl aufzunehmen, um sich zu informieren, ob diese beliefern können.

Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob die Pflegehilfsmittel auch wirklich verbraucht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, reduzieren Sie die Bestellung beim Lieferanten, um nicht unnötige Materialien lagern zu müssen.

Ihre Sozialstation Stutensee-Weingarten

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024
von Kirchliche Sozialstation Stutensee-Weingarten e.V.
17.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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