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Kennen Sie schon den Landesfamilienpass des Landes Baden-Württemberg?

Was ist der Landesfamilienpass? Das Land Baden-Württemberg gewährt den unten genannten Familien einen unentgeltlichen bzw. ermäßigten Eintritt...

Was ist der Landesfamilienpass?

Das Land Baden-Württemberg gewährt den unten genannten Familien einen unentgeltlichen bzw. ermäßigten Eintritt in staatliche Schlösser und Museen wie das Schloss Heidelberg, die Kunsthalle Baden-Baden, das Blühende Barock Ludwigsburg, die Staatsgalerie Stuttgart, das Museum für Naturkunde Karlsruhe, das Technoseum Mannheim oder die Wilhelma Stuttgart.

Wer erhält den Landesfamilienpass?

Einen Landesfamilienpass können erhalten,

· Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

· Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

· Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,

· Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

· Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Wo erhält man denLandesfamilienpass?

Der Antrag auf Ausstellung des Landesfamilienpasses kann im Rathaus, Bürgerbüro gestellt werden.

Wie funktioniert das mit demLandesfamilienpass?

Nach Prüfung des Antrages erhalten die betreffenden Familien einen Landesfamilienpass.

Dieser wird in der Regel nur einmal ausgestellt und gilt so lange weiter, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind.

Zum Landesfamilienpass werden jährlich die sogenannten Gutscheinhefte ausgegeben, die einen Überblick über die zahlreichen Landeseinrichtungen geben.

Die darin enthaltenen Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung unter Vorlage des Landesfamilienpasses abzugeben.

Stadtverwaltung Gundelsheim

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