Bei den Fasnachtsveranstaltungen sind Kreisjugendamt und Polizei wieder unterwegs, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu kontrollieren.
Ihr Hauptaugenmerk werden die Kontrolleure auf die Einhaltung der Bestimmungen richten, die den Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen verhindern sollen. Die bisherigen Kontrollen haben gezeigt, dass bei Veranstaltern noch Unsicherheiten bestehen zur Einstufung der vor allem bei Jüngeren beliebten alkoholischen Mixgetränke mit Wodka oder Rum. Sie zählen rechtlich zur Kategorie „harter Alkohol“ und dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.
Zur Erinnerung nochmals einige Bestimmungen zum Jugendschutz: