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Kinderbetreuer:in im Haushalt der Eltern – eine Facette der Kindertagespflege

Neben der Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in sogenannten anderen geeigneten Räumen besteht die Option, als Kinderbetreuer:in im...
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Foto: TEV

Neben der Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in sogenannten anderen geeigneten Räumen besteht die Option, als Kinderbetreuer:in im Haushalt der Erziehungsberechtigten deren Kinder zu betreuen. Als Kinderbetreuer:in ist man in der Regel bei den Erziehungsberechtigten angestellt. Dieses Betätigungsfeld der Kindertagespflege gibt Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit, außerhalb der eigenen Räumlichkeiten auf Angestelltenbasis zu betreuen. Durch die Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten haben Kinder die Möglichkeit, in ihrem gewohnten und vertrauten Umfeld bleiben zu können, und dennoch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfacht. Selbstverständlich stehen die altersgemäße Förderung, eine liebevolle Betreuung und die Begleitung der kindlichen Entwicklung auch bei dieser Betreuungsform im Vordergrund.

Die Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten kann nach Absprache mit der Fachberatung und dem Jugendamt zusätzlich zu einer selbstständigen Tätigkeit in den eigenen Räumen oder anderen geeigneten Räumen getätigt werden.

Für Fragen bzgl. Kindertagespflege und Tageseltern in der Stadt Östringen:

Sprechstunden in Östringen jeden 1. Donnerstag im Monat

10:00 – 11:30 Uhr im Rathaus Östringen

Sprechstunde Oktober entfällt – nächster Termin: 6. November 2025

Erscheinung
Östringer Stadtnachrichten
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Ausgabe 40/2025
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