Auch für Volljährige kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu übermitteln.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen
Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse – idealerweise online – zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter Familie und Kinder zu finden.


